Die jüngste Protestwelle zahlreicher NGOs und Einzelpersonen gegen die Inhaftierung von Kindern in Schubhaft- oder Anhaltezentren wurde vom österreichischen Innenministerium offensichtlich völlig missverstanden. Das zeigt sich deutlich am aktuellen Entwurf zur Novellierung des Asylgesetzes, welcher den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vorliegt. Dieser stellt in Paragraf 79 Absatz 5 Fremde mit minderjährigen Kindern vor eine unwürdige Entscheidung. Per Unterschrift sollen die Eltern darüber entscheiden, ob ihre Kinder im Fall einer Schubhaft mit ihnen "angehalten" werden, oder ob die Obsorge für die Dauer der Schubhaft auf die örtlichen Jugendwohlfahrtsträger übertragen wird und die Kinder getrennt von den Eltern in Heimen o. ä. untergebracht werden.
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Kinder gehören nicht ins Gefängnis
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