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Junge Liebe in Zeiten von Corona

Die Pubertät ist die Zeit, in der das Treffen mit Gleichaltrigen, die Loslösung vom Elternhaus und die erste Liebe und alles was dazu gehört eine enorm wichtige Rolle spielen. Diese Erfahrungen gehören zum Heranwachsen einfach dazu.

Foto von zwei Händen

Symbolfoto (cc 2.0 netzanette / flickr): Körperkontakt ist ein Grundbedürfnis - nicht nur für Erwachsene.

Doch während des Lockdowns war es für Jugendliche extra-schwierig, ihre Sehnsucht nach „Liebe, Sex & Zärtlichkeit“ zu leben, denn die ungezwungenen Begegnungsräume wurden von einem Tag auf den anderen „heruntergefahren“. Erwachsene haben in der Regel ihre privaten Rückzugsräume – junge Menschen sehr oft nicht. Daher sind sie stärker auf den öffentlichen Raum zum Treffen angewiesen!

Was aber tun, wenn der Aufenthalt im öffentlichen Raum stark reglementiert wird?

Während des Lockdowns wandten sich immer wieder Jugendliche an uns, die Strafen zahlen mussten, weil sie sich „zu nahe“ gekommen waren. Manche wurden von Polizist*innen indiskret befragt und verspottet. Die kija Salzburg fordert die Exekutive daher auf, die Jugendlichen verständnisvoll auf die aktuell geltenden Regeln aufmerksam zu machen und von Strafen und abwertender Diktion abzusehen.  

Künftig gilt es eine Balance zu finden zwischen den Corona-Sicherheitsmaßnahmen und den Bedürfnissen junger Menschen nach Freiraum und körperlicher Nähe. Erste Liebesbeziehungen gehören zur Entwicklung von Jugendlichen dazu. Es ist Aufgabe der Erwachsenen, dieses Grundbedürfnis auch bei Jugendlichen anzuerkennen und zu respektieren!

All jene Jugendliche, die meinen während dieser Zeit zu Unrecht gestraft worden zu sein: Meldet euch so bald wie möglich bei der kija Salzburg!

Was erlaubt und verboten ist ändert sich aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie laufend – informiert euch daher immer wieder auf der Homepage des Sozialministeriums.

Auch wienXtra bietet umfassende Informationen zu Strafen und Rechten - nicht nur in Bezug auf Corona.

! Achtung Sexting !

Intime Bilder oder Videos via Handy auszutauschen, kann strafbar sein:

Wenn ihr unter 18 Jahre alt seid, ist der Austausch pornografischer Bilder oder Videos grundsätzlich strafbar. Wenn ihr über 14 Jahre alt seid, dürft ihr euch Bilder und Videos schicken, wenn sie unter euch als Pärchen bleiben und beide einverstanden sind. Ihr dürft sie aber nicht verbreiten, weiterleiten, teilen usw.

Generell gilt, dass das Verschicken von Bildern gegen den Willen der abgebildeten Person nicht erlaubt ist!  

 

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