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Gegen die Halbierung von Betreuungszuschüssen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 geändert wird.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg lehnt die Änderung des § 2a, wodurch die einkommensunabhängigen Zuschüsse für die Betreuung aller nicht schulpflichtigen Kinder, die erst 2009 eingeführt wurden, wieder halbiert werden, entschieden ab.

In Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf Bildung festgeschrieben. Um jedem Kind gleiche Chancen im Bildungsweg von Beginn an zu ermöglichen, plädieren wir für eine durchgängig kostenfreie Kinderbetreuung im Kindergartenalter. Gemäß einer OECD-Studie bestehen in Österreich Hürden für bildungsferne Schichten im Bildungsbereich. Diese Hürden sollten abgebaut und bereits ab dem Kindergartenalter der Zugang zu Bildung für jedes Kind ermöglicht werden. Die geplante Kürzung der Zuschüsse für die Betreuung aller nicht schulpflichtigen Kinder ist das falsche Signal!

In der Salzburger Landes-Verfassung 1999 - L-VG werden die Aufgaben des Landes normiert. In Art 9 L-VG heißt es hier, das Land hat für eine geordnete Gesamtentwicklung des Landes zu sorgen, die den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnissen seiner Bevölkerung auch in Wahrnehmung der Verantwortung für künftige Generationen Rechnung trägt.
Soll der Besuch der bestmöglichen Bildungseinrichtungen (siehe Art 9 L-VG) nicht allen Bürgern und Bürgerinnen, insbesondere allen Kindern ermöglicht werden?

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg fordert, von der Kürzung der Zuschüsse Abstand zu nehmen und nicht aufgrund der finanziellen Situation des Landes Salzburg (vgl. Erläuterungen zum Entwurf) eine Entscheidung gegen das Recht auf Bildung zu treffen.

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