Einheitliche Jugendschutzbestimmungen werden gefordert!

Kinder- und Jugendanwaltschaft und Akzente Salzburg fordern österreichweit einheitliche Jugendschutzbestimmungen. Rauchfrei, abstinent und pünktlich daheim sollen Jugendliche sein. Aber wer was ab wann machen darf, variiert in den Bundesländern erheblich.

Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. „Das führt zu einer Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen, die schwer nachvollziehbar sind. Über eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen wird schon seit Jahren diskutiert, Ergebnisse gibt es derzeit aber noch nicht“, bedauert Andrea Holz-Dahrenstaedt, die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin.

Die Semesterferien stehen vor der Tür und „viele Burschen und Mädchen aus anderen Bundesländern kommen nach Salzburg zum Skikurs und kennen die unterschiedlichen Bestimmungen nicht. Ein Beispiel zu den Ausgehzeiten: 15-Jährige dürfen in Wien, Niederösterreich und im Burgenland von 05.00 bis 01.00 Uhr Früh ausgehen, in der Steiermark von 05.00 bis 23.00 Uhr, in Vorarlberg und Oberösterreich bis 24.00 Uhr und in Salzburg von 05.00 bis 23.00 Uhr in der Nacht vor Sonn- und Feiertagen von 5.00 bis 00.00 Uhr“, zählt Harald Brandner, stv. Geschäftsführer von Akzente Salzburg die Unterschiede in den Bundesländern auf.

Akzente Salzburg und die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordern deshalb bundesweite Schutzbestimmungen bei Ausgehzeiten, Rauchen und Alkohol, hier soll es ein einheitliches Verkaufs- und Konsumverbot unter 16 Jahren geben.

„Ein einheitliches Jugendgesetz soll neben Schutzbestimmungen jedoch auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen wie zum Beispiel Partizipation und Kernpunkte der UN-Kinderrechtscharta enthalten“, betont Harald Brandner.

Und die Kinder- und Jugendanwältin fordert: „Nachdem ein einheitliches Tierschutzgesetz bundesweit erlassen wurde, ist es höchste Zeit, das auch der Jugendschutz im Sinne von Jugendförderung im Sinne der Jugendlichen in ganz Österreich einheitlich geregelt wird und Kinder- und Jugendrechte sowie Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen in der Gesetzgebung ausreichend berücksichtigt werden“.