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Ein Jahr Pilotprojekt Kinderbeistand in Salzburg

Seit gut einem Jahr setzen sich in Salzburg bei strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren "Kinderbeistände" für die Rechte und Anliegen von Kindern und Jugendlichen ein. Das Pilotprojekt wurde auf Initiative der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg und in Zusammenarbeit mit RAINBOWS gestartet.

Der aktuelle Fall einer Linzer Mutter, die sich demnächst am Klagenfurter Landesgericht gegen die Vorwürfe der "schweren Körperverletzung und des Quälens von abhängigen Minderjährigen" zu verantworten hat, dokumentiert auf dramatische Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche zu Opfern in strittigen Trennungs- und Obsorgeverfahren werden können.

Die unfreiwilligen dritten

Es muss sich aber gar nicht um einen hochdramatischen oder hochstrittigen Fall handeln, in der Regel erleben Kinder und Jugendliche den Trennungsprozess ihrer Eltern als belastend, oft leiden sie unter einem Loyalitätskonflikt. Vielen Eltern gelingt es aufgrund der eigenen psychischen Belastung rund um den Trennungsprozess nicht, die Bedürfnisse ihrer Kinder ausreichend wahrzunehmen. Ein Beistand soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu artikulieren und ihrer Stimme bei Gericht entscheidend Gehör zu verschaffen. Eltern werden durch Rechtsanwälte vertreten - die Interessen der Kinder kommen dabei häufig zu kurz. Zur Entlastung der Kinder und im Einklang mit den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention (Art. 12 und Art. 40) entstand u. a. das Projekt "Kinderbeistand.

FürsprecherInnen und "ÜbersetzerInnen"

Seit Jänner 2006 wird das Pilotprojekt Kinderbeistand an vier Standorten in Österreich (Wien-Floridsdorf, Feldkirch, Eisenstadt und Salzburg) durchgeführt. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, die von strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsstreitereien betroffen sind, können dabei durch einen Beistand unterstützt werden, der als Begleiter, Fürsprecher und "Übersetzer" für die Interessen der Kinder und Jugendlichen fungiert. "Voraussetzung, um als Kinderbeistand in Aktion treten zu können, sind eine psychosoziale Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Minderjährigen und deren Belastung bei Trennung und Scheidung ihrer Eltern, sowie eine praxisorientierte Ausbildung", beschreibt Andrea Holz-Dahrenstaedt wichtige Dimensionen der Arbeit als Kinderbeistand.

Positive Erfahrungen in Salzburg

Die Bestellung des Kinderbeistandes erfolgt über die Möglichkeit des Gerichtes, einen Kollisionskurator zu bestellen. Wenn die Eltern in ihrem "Paarkonflikt" derart verfangen sind, dass sie die Bedürfnisse der Kinder nicht mehr wahrnehmen oder adäquat darauf Rücksicht nehmen können, ist es dem Gericht vielfach nicht möglich, dies auszugleichen – der Kinderbeistand möchte hier Abhilfe schaffen. In Salzburg sind aktuell elf Personen als Kinderbeistand ausgebildet. Die Erfahrungen, die dabei gemacht wurden, sind durchwegs positiv, weiß Monika Aichhorn vom Salzburger Projektträger RAINBOWS: "Für Kinder ist es eine Entlastung, zu spüren, dass ein Kinderbeistand nichts von ihnen "will", sondern als Vertrauensperson ausschließlich seinen und keinen behördlichen Interessen verpflichtet ist. Für Eltern kann es eine Erleichterung bedeuten, von einer neutralen Person erklärt zu bekommen, was das Kind "möchte". Für den Richter bedeutet der Kinderbeistand den Vorteil, authentisch am Willen des Kindes, als ein wichtiges Element für die Entscheidungsfindung, möglichst nahe dran zu sein."

Forderung nach gesetzlicher Verankerung

Den Kinderbeistand (bundesweit) nach einer Evaluierung durch das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie gesetzlich zu verankern, ist das erklärte Ziel der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Offiziell läuft das Pilotprojekt noch bis Juni 2008. Erste Anzeichen aus dem Justizministerium lassen aber vorsichtig darauf schließen, dass ein entsprechendes Gesetz schon vor dem Sommer verabschiedet werden könnte.

Art. 12 KRK:
Kinder und Jugendliche haben das Recht, zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, eine eigene Meinung zu äußern und von den Erwachsenen dazu angehört zu werden.

Art. 40 KRK:
Kinder haben das Recht - in allen sie betreffenden Verfahren – einen rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand zur Seite gestellt zu bekommen.

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