Erschütternde Einzelfälle von Gewalt an Kindern rütteln auf – sie sind aber nur die Spitze des Eisberges. 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich fehlt in vielen Familien immer noch das Wissen und das Bewusstsein um die Rechte und Bedürfnisse der Kinder. Die meisten Eltern empfinden die Geburt eines Kindes als Wunder und begegnen dem kleinen Geschöpf mit Liebe, Begeisterung und Ehrfurcht. Oft aber schlägt diese liebevolle Achtung in Stress, Unachtsamkeit gegenüber dem Kind, Ungeduld, Überforderung, Schreierei, ja Vernachlässigung und Schläge um. Viel zu oft sind Familien ein Ort der Gewalt, des Missbrauchs und der Missachtung.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und brauchen daher besonderen Schutz. Kinderrechte stärken Kinder und haben das Ziel, in Familie und Gesellschaft eine Atmosphäre gegenseitiger Achtung zu schaffen. Seit vergangenem Jahr sind einige der grundlegenden Kinderrechte, so auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung, in der Österreichischen Bundesverfassung verankert.
Nur eine gewaltfreie Erziehung, die den Kindern mit Liebe und Respekt begegnet, macht sie stark und fördert ihre soziale Kompetenz. Auch das Recht auf Privatsphäre und eine altersgerechte Form der Mitbestimmung in der Familie sollte für alle Kinder selbstverständlich sein. Kinder, die die Erfahrung machen, dass sie ernst genommen und respektiert werden, werden später viel eher die Rechte anderer achten können.
Um vor allem Eltern über die Bedeutung von Kinderrechten in der Familie zu informieren, haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die beliebte Broschüre "Damit es mir gut geht" neu aufgelegt. Rechte für Kinder bedeuten keineswegs, dass die Autorität der Eltern untergraben wird und Kinder alles dürfen, vielmehr ebnen sie den Weg zu einem besseren, respektvollen Umgang miteinander.
"Damit es mir gut geht – Was Eltern über Kinderrechte wissen sollten" ist ab sofort wieder kostenlos bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg erhältlich.
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