Alle Kinder haben das Recht auf Inklusion

Artikel 23 UN-Kinderrechtskonvention: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern“.

Kinder am Schulweg.

Bild (Günter Havlena / pixelio): Kinder mit Behinderung dürfen nicht mehr nur als Handicap gesehen werden.

Das Recht auf Inklusion ist seit 2011 Teil der österreichischen Bundesverfassung. Österreich hat die Verpflichtung, die aktive Teilnahme von Kindern in sämtlichen Lebensbereichen, von der Freizeitgestaltung bis zum Berufsleben,  zu garantieren. Tatsächlich sind jedoch Errungenschaften der Inklusion ständig von Sparmaßnahmen bedroht: Vor zwei Jahren kritisierte die kija Salzburg die Kürzung von Integrationsstunden, heute steht eine neuerliche Kürzung zur Diskussion. Die betroffenen SchülerInnen sollen  aus „medizinischen Gründen“ vom Unterricht befreit werden. Die VerliererInnen solcher Einsparungen sind die Kinder, die um ihre Bildungs-, Entwicklungs- und Lebenschancen betrogen werden.

Dabei sind die Hürden, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen und deren Eltern überwinden müssen, um zu ihrem Recht zu gelangen, jetzt schon enorm. Vor wenigen Monaten wandte sich ein Jugendlicher mit einer körperlichen Behinderung an die kija Salzburg, da ihm durch Zusatztests die Aufnahme in eine weiterführende Schule verunmöglicht werden sollte.

Die UNO fordert, nicht länger das Handicap, sondern das Kind in den Vordergrund zu stellen. Für Salzburg heißt das in erster Linie, die Barrieren aus den Köpfen rauszuschmeißen und Kindern den Zugang zu allen Bildungseinrichtungen - vom Kindergaren bis zur Höheren Schule - zu ermöglichen!