Tirol

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

Ab 16 Jahren darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Erlaubt sind also Wein, Sekt oder Bier. Unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von Alkohol verboten. Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 Jahren konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnaps, Wodka, Gin, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z. B. Alkopops und Cocktails.

Rauchen darfst du ab 18 Jahren. Unter 18 ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren verboten.

Wasserpfeifen (Shishas), E Shishas, E-Zigaretten, Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 18 nicht gekauft und konsumiert werden. Der Kauf und Konsum ist also erst ab 18 erlaubt.
 
Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol, Tabak, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten udgl. an Kinder und Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.

Der Konsum, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen, Cannabis, Ecstasy etc,, ist nach dem Suchtmittelgesetz generell verboten. Das gilt auch für drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen und zur Betäubung oder zum Aufputschen verwendet werden.

Ausgehen

Alleine aufhalten darfst du dich an allgemein zugänglichen Orten, also Straßen, Bahnhöfen, Parks, wenn es deine Eltern erlauben …

  • … bis zu deinem 14. Geburtstag von 05.00 bis 23.00 Uhr;
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05.00 und 01.00 Uhr;
  • ab deinem 16. Geburtstag uneingeschränkt.

Öffentliche Veranstaltungen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben, alleine besuchen …

  • … bis zu deinem 14. Geburtstag von 05.00 bis 23.00 Uhr;
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05.00 bis 01.00 Uhr;
  • ab deinem 16. Geburtstag uneingeschränkt.

Bei Veranstaltungen von Schulen, Kirche und Jugendorganisationen gibt es Ausnahmeregelungen.

Alleine in Gastlokale ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben …

  • … bis zu deinem 14. Geburtstag nur aus einem wichtigen Grund, z. B. zur Überbrückung einer Wartezeit;
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05.00 bis 01:00 Uhr
  • ab deinem 16. Geburtstag uneingeschränkt.

Mit einer Aufsichtsperson darfst du uneingeschränkt ausgehen. Wenn du aber eine öffentliche Veranstaltung besuchst und noch nicht 14 Jahre alt bist, darfst du aber trotz Aufsichtsperson nicht länger als bis 24.00 Uhr dort bleiben.

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht.  Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du dein Alter nachweisen können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Identitätsausweis
  • Führerschein

Achtung: Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist strafbar.

Glücksspiel / Wetten

Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele um Geld und das Spielen an Spielautomaten sind unter 18 Jahren verboten. Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, z. B. Wettbüros, dürfen unter 18 Jahren nicht betreten werden.

Lotto- und Totoscheine, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft.

Sportwetten (z. B. tipp3 und Online-Glücksspiel (z. B. win2day) sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Gewinnspiele und Preisausschreiben sind für Kinder und Jugendliche erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss.

Übernachten

Wenn du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist, darfst du ohne Aufsichtsperson z. B. aus beruflichen oder schulischen Gründen, auf Ausflügen und Reisen alleine in Jugendherbergen, Hotels,  auf Campingplätzen etc. übernachten, wenn gleichzeitig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab 16 darfst du ohne Aufsichtsperson alleine übernachten.

Reisen

Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.

Autostoppen

Für das Autostoppen gibt es in Tirol keine Regelungen. Autostoppen kann jedoch gefährlich sein. Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Jugendgefährdende Medien

Medien, z. B. Zeitschriften, DVDs, Computerspiele, sonstige Bild- und Tonträger, Software, Gegenstände (z. B. Spielsachen, Softairwaffen, Paintball-Markierer und Dienstleistungen (z. B. Telefonsex) , dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angeboten, vorgeführt oder weitergegeben werden, wenn sie sexuelle, gewalttätige oder diskriminierende Inhalte, z. B. wegen der Hautfarbe oder einer Behinderung, aufweisen und dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährden können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen solche Medien und Spielsachen auch nicht kaufen, besitzen oder benützen bzw. solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Geschäfte, die solche Waren oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen, z. B. durch Zugangsbeschränkungen. Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder beim Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.

Aufsichtsperson

Aufsichtspersonen sind z. B. deine Eltern oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z. B. beim Ausgehen zu begleiten.

Strafen

Wenn du die Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu 215 Euro bestraft werden. Du kannst der Verhängung einer Geldstrafe aber grundsätzlich entgehen, indem du ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmst. Deine Eltern oder Angestellte in Geschäften und Lokalen können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eine Strafe bis zu 7.260 Euro bekommen.

Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z. B. Tabakwaren oder Alkohol, dürfen dir von der Polizei abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.

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