Alkohol / Tabak / Suchtmittel

Ab 16 Jahren darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Du darfst vor allem Wein und Bier, aber auch andere Alkoholika, z. B. in Form von Pasten oder Pulver, konsumieren. Unter 16 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum jedoch verboten. Wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 Jahren konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnaps, Vodka, Liköre, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol, z. B. Alkopops.

Rauchen darfst du ab 18 Jahren. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabak verboten. Außerdem verboten ist der Erwerb und Konsum von Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten.

Unter 18 ist der Aufenthalt in Lokalen oder Geschäften, in denen vorwiegend Shishas, E-Shishas oder E-Zigaretten abgegeben bzw. konsumiert werden, verboten.

Das Verkaufen oder gratis Weitergeben von Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen. 

Suchtmittel-Ersatzstoffe sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, z. B. Schnüffelkleber. Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie z. B. zum Aufputschen, Stimulieren oder Betäuben verwendet werden. 

Ausgehen

Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben ...

Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen.

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Altern nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit folgenden Ausweisen:

Glücksspiel / Wetten

Die Ausspielung von Geld oder Geldeswert mit Glücksspielautomaten oder mit Spielapparaten ist unter 18 Jahren verboten. Der Abschluss sowie die Vermittlung von Wetten und die Teilnahme an der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkunden sind unter 18 Jahren verboten.

Der Aufenthalt in Räumen, in denen überwiegend solche Glücksspiele und Wetten angeboten werden, z. B. in Sportwettbüros, ist unter 18 Jahren verboten.

Die Benutzung von Spielapparaten (z. B. Fahrsimulatoren) oder Unterhaltungsgeräten (z. B. Billardtische, Fußballtische), die überwiegend von der Geschicklichkeit abhängen, sind erlaubt.

Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.

Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss.

Übernachten

Bis zu deinem 18. Geburtstag bestimmen deine Eltern darüber, wo du dich aufhalten und wo du übernachten kannst. Wenn du ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotel, Gaststätten etc. oder auf Campingplätzen übernachten willst, brauchst du dazu die Zustimmung deiner Eltern. Eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern wäre von Vorteil.

Autostoppen

Autostoppen ist in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten. Auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und im niederrangigen Straßennetz ist das Autostoppen in Oberösterreich an übersichtlichen Stellen erlaubt. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Reisen

Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass UND auf jeden Fall die Zustimmung deiner Eltern, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.
Am sichersten reist du, wenn du unter 18 Jahre eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern mitnimmst. Vollmachtsformulare für allein reisende Kinder zum Download gibt es z. B. unter www.oeamtc.at

Jugendgefährdende Medien

Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Spielsachen oder Dienstleistungen, z. B. Hotlines, dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben oder ihnen gezeigt werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Inhalte, z. B. wegen Hautfarbe oder Behinderung, beinhalten und dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. Geschäfte, die solche Waren oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen, z. B. durch Zugangsbeschränkungen.

Filme in Kinos, auf DVDs oder anderen Datenträgern müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder beim Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien nicht kaufen, besitzen oder benützen.

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson ist z. B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z. B. beim Ausgehen zu begleiten.

Strafen

Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, …

Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Strafe bis zu 7.000,- Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.

Dinge wie z. B. Feuerwerkskörper, Tabakwaren, E-Shishas, Alkohol, Drogen oder andere Suchtmittel, deren Besitz für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist, dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.