Geschäftsfähigkeit

Eigenständig rechtlich handeln

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du eigenständig rechtlich handeln, also einerseits Verpflichtungen eingehen und andererseits Rechte erwerben, kannst. Die Geschäftsfähigkeit hängt von deinem Alter und von deinem geistigen Reifezustand ab. Voll geschäftsfähig bist du mit 18 Jahren (= Volljährigkeit).

Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig:

  • Bis sieben Jahre kannst du dir Kleinigkeiten kaufen, z. B. ein Eis.
  • Ab sieben Jahren kannst du Alltagsgeschäfte abschließen, z. B. eine Kinokarte oder eine Zeitschrift kaufen, und auch Geschenke annehmen. Bei größeren Anschaffungen, z. B. dem Kauf eines MP3-Players, müssen aber deine Eltern zustimmen oder für dich handeln.
  • Ab 14 Jahren kannst du dein Taschengeld oder dein eigenes Einkommen ausgeben, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt. Für größere Anschaffungen wie z. B. ein Moped brauchst du jedenfalls die Zustimmung deiner Eltern, auch wenn du selbst das Geld dafür zusammengespart hast.
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