Die Kinder- und Jugendhilfe kann dir bei Fragen zu Pflege und Erziehung oder bei Rechtsansprüchen wie z. B. Unterhalt helfen. Wenn du Schutz brauchst und du zu Hause in Gefahr bist, wende dich an die Kinder- und Jugendhilfe. Bei akuter Gefahr (Gefahr im Verzug) kann die Kinder- und Jugendhilfe auch Maßnahmen gegen den Willen deiner Eltern oder auch gegen deinen Willen setzen. Du kannst dich an die Kinder- und Jugendhilfe beim Magistrat der Stadt, in der du wohnst, oder bei der Bezirkshauptmannschaft in dem Bezirk, in dem du wohnst, wenden.