Anwaltspflicht

Ob du eine/n AnwältIn haben musst, kommt auf das Verfahren an.

Strafgerichtliches Verfahren

Hier musst du eine/n AnwältIn haben:

Wenn im Strafverfahren Anwaltspflicht besteht und du wenig oder gar kein Einkommen hast, bekommst du kostenlos eine/n AmtsverteidigerIn beigegeben. Du musst hierfür keinen Antrag stellen.

Zivilgerichtliches Verfahren

Familiengerichtliche Verfahren

Hier musst du keine/n AnwältIn haben. Du kannst jedoch eine Vertrauensperson mitnehmen, z. B. eine/n kija-MitarbeiterIn oder SozialarbeiterIn. Der/die RichterIn muss aber die Vertrauensperson nicht zu Wort kommen lassen.

Eine Liste von RechtsanwältInnen findest du unter: www.rechtsanwaelte.at

Kosten & Verfahrenshilfe

RechtsanwältInnen verlangen ein Honorar, das entweder im Gesetz festgelegt ist, oder frei vereinbart wird. Frag im Einzelfall nach. Der Stundensatz eines/einer StrafverteidigerIn beträgt 200 bis 400 Euro. Wenn er/sie einen Brief für dich verfasst, kann das schnell einmal 200 bis 300 Euro kosten.

Wenn du wenig oder gar kein Einkommen hast, kannst du bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Dann kann dir vom Gericht ganz oder teilweise ein/e kostenlose/r RechtsanwältIn bewilligt werden. Das Antragsformular findest du unter www.justiz.gv.at. Du kannst einen Wunsch äußern, wenn du gerne einen bestimmten Anwalt hättest. Wird dir ein/e AnwältIn zugeteilt, nimm so schnell wie möglich mit ihm/ihr Kontakt auf, sodass noch genügend Zeit bleibt, um die Verhandlung gut vorzubereiten.

Achtung:
Beim Zivilgericht zahlt die Verfahrenshilfe nur deine, nicht aber die gegnerischen Kosten, falls du den Prozess verlierst. Wenn im Strafverfahren Anwaltspflicht besteht und du wenig oder gar kein Einkommen hast, bekommst du kostenlos einen Amtsverteidiger beigegeben.