Salzburg

Alkohol / Tabak / Suchtmittel

Ab 16 Jahren darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Du darfst z. B. Wein oder Bier konsumieren. Unter 16 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.

Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Prozent Alkohol aufweisen, darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnaps, Vodka, Liköre, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol, z. B. Alkopops.

Rauchen darfst du ab 18.
Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Das gilt auch für Wasserpfeifentabak, Tabakersatz, Zusatzstoffe für Wasserpfeifen und E-Zigaretten. Ab 16 ist rauchen vorerst straffrei, obwohl verboten.

Rauchen im Auto
Wenn im Auto eine Person unter 18 mitfährt, darf nicht geraucht werden. Gestraft wird immer der/die LenkerIn des Fahrzeuges, egal wer raucht.

Rauchen in der Schule
und in allen Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden, sowie auf den dazugehörigen Freiflächen ist überhaupt nicht mehr erlaubt.

Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben
von Alkohol oder Tabak an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.

Suchtmittel-Ersatzstoffe, z. B.  „Schnüffelkleber“, Schmerzmittel, Badesalze oder Energydrinks, sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen. Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie zum Aufputschen oder Betäuben verwendet werden.

Ausgehen

Unter sechs Jahren brauchst du eine Aufsichtsperson, wenn du ins Theater oder Kino gehen willst.

Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben, …

  • … unter zwölf Jahren von 05.00 bis 21.00 Uhr;
  • ab deinem zwölften Geburtstag von 05.00 bis 23.00 Uhr
  • ab deinem 14. Geburtstag von 05.00 bis 01.00 Uhr
  • ab 16 Jahren uneingeschränkt.

Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen. Bei Öffentlichen Theater- und Filmvorführungen darfst du in Begleitung einer Aufsichtsperson jeweils um eine Stunde länger ausbleiben.

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis dabeihaben, um dein Alter nachweisen zu können. Das kannst du mit jedem amtlichen Lichtbildausweis oder einem nach dem Jugendschutzgesetz anerkannten Ausweis:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Identitätsausweis
  • Führerschein
  • edu.card (elektronischer Schülerausweis) 
  • Speziell in Salzburg für Zwölf- bis 26-Jährige: S-Pass, S-Pass-App oder Lehrlingscard

Achtung:
Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist strafbar und kann bis zu sechs Monate Haft bedeuten.

Glücksspiel / Wetten

Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld, öffentliche Wetten, Lotto und Toto sind unter 18 Jahren verboten. Ausnahme: behördliche genehmigte Tombolas

Räume, z. B. Sportwettbüros, in denen solche Spiele angeboten werden, dürfen von unter 18-Jährigen nicht betreten werden.

Erlaubt sind Musikautomaten, Miniaturrennbahnen und Flipper.

Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss. An 0900er-Telefonnummern gebundene Gewinnspiele sind überhaupt nicht erlaubt.

Übernachten

Ab 16 Jahren darfst du ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotels, Gaststätten oder auf Campingplätzen übernachten. Wenn du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist, darfst du aus beruflichen Gründen, z. B. auf Montage, oder auf Ausflügen alleine übernachten.

Autostoppen

Autostoppen ist in Salzburg erlaubt. Autostoppen kann jedoch gefährlich sein. Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Reisen

Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.

Jugendgefährdende Medien

Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Spielsachen oder Dienstleistungen, z. B. Hotlines, Messenger-Dienste und soziale Medien dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben oder gezeigt werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Darstellungen, z. B. wegen Hautfarbe oder Behinderung, beinhalten und dadurch die Entwicklung der Kinder bzw. Jugendlichen gefährdet werden kann. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. Geschäfte, die solche Waren oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor z. B durch Zugangsbeschränkungen schützen.

Filme auf elektronischen oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder beim Vorführen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten.
Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson ist z. B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z. B. beim Ausgehen zu begleiten.

Strafen

Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro bestraft werden. Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Geldstrafe bis zu  14.600 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen. Dinge wie Feuerwerkskörper, Tabakwaren, Alkohol, Drogen und andere Suchtmittel, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.

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