Ausziehen

Bis du 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern das Recht zu bestimmen, wo du dich aufhalten sollst. Das betrifft den Wohnort ebenso wie das Ausgehen oder das Reisen. Dabei haben sie auf dein Wohl und deine persönliche Entwicklung zu achten. Ein völliges Verbieten von Kontakten zu FreundInnen wäre z. B. nicht zulässig.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, kannst du schon bevor du 18 Jahre alt bist ausziehen. Sind deine Eltern nicht einverstanden, brauchst du zum Ausziehen einen wichtigen Grund. Eine unerträgliche Wohnsituation, Vernachlässigung oder Gewalt sind solche Gründe. In diesem Fall kann die Kinder- und Jugendhilfe helfen. Personen, die dich unter 16 gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnehmen, machen sich strafbar. Wenn zu Hause für dich Gefahr besteht und du z. B. bei einer befreundeten Familie übernachtest, sollte diese die Kinder- und Jugendhilfe verständigen.

Hinweis:
Bis zu deinem 18. Geburtstag dürfen dich deine Eltern nicht von zu Hause „hinauswerfen”.

Meldezettel & Mietvertrag

Wenn du umziehst, musst du dich ummelden. Den Meldezettel müssen deine Eltern unterschreiben, wenn du noch nicht 18 bist. Auch den Mietvertrag müssen unter 18 Jahren grundsätzlich deine Eltern unterschreiben. Selbst einen Mietvertrag abschließen kannst du nur dann, wenn du so viel Einkommen hast, dass durch die Bezahlung der Wohnungsmiete deine Lebensbedürfnisse nicht gefährdet sind.

Unterhalt

Für deinen Unterhalt müssen bis zu deiner Selbsterhaltungsfähigkeit deine Eltern aufkommen.

Wenn du Lehrling bist, erhältst du wöchentlich oder monatlich eine Lehrlingsentschädigung - auch während der Berufsschulzeit. Zusätzlich bekommst du noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Du bist unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert. Da du nun ein eigenes Einkommen hast, verringert sich die Unterhaltspflicht deiner Eltern je nach Höhe deines Einkommens, bis du so viel Einkommen hast, dass du selbsterhaltungsfähig bist. Deine Eltern können nun von dir verlangen dass du manche Sachen selbst bezahlst, da sie nun nicht mehr für deinen vollen Unterhalt aufkommen müssen.

Um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen, kann dir, wenn du noch nicht 18 bist, die Kinder- und Jugendhilfe oder die KIJA deines Bundeslandes weiterhelfen. Ab 18 musst du aber selbst den Antrag bei Gericht stellen. Erkundige dich beim Amtstag. Die Höhe des Unterhalts ist von den Lebensverhältnissen deiner Familie abhängig. Es werden jedoch monatliche Durchschnittswerte nach Alter (Regelbedarf) festgelegt. Sind deine Eltern mit dem Auszug einverstanden, kann dir auf Antrag beim Finanzamt die Familienbeihilfe direkt auf dein Konto ausbezahlt werden. Die Höhe der Familienbeihilfe sowie des Regelbedarfs findest du hier: www.jugendwohlfahrt.at