Leitbild

Faire Chancen für alle Kinder

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt – dennoch werden auch hierzulande zahlreiche Kinder und Jugendliche benachteiligt. Jedes dritte Kind wächst heute unter erschwerenden Bedingungen auf und kämpft mit Faktoren wie Armut, Flucht- und Migrationshintergrund, Gesundheitsproblemen oder schwierigen Familienverhältnissen. Ziel der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ist es, diesen Kindern und Jugendlichen im Sinne der Chancengerechtigkeit die gleichen Möglichkeiten wie allen anderen zu eröffnen. Um dies zu erreichen, setzen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs für Verbesserungen in den unterschiedlichsten Bereichen mittels Öffentlichkeitsarbeit, dem Dialog mit EntscheidungsträgerInnen oder aber aktionistischen Kampagnen ein. Hier eine Auswahl aus den wichtigsten Forderungen:

Stärkung von Strukturen zum Schutz der Kinderrechte

Prekäre Arbeitsverhältnisse, steigende Arbeitslosigkeit und latente oder manifeste Armut sind aktuell im Steigen. Die Schere zwischen der wachsenden Zahl sogenannter "Problemfamilien" und den stagnierenden Ressourcen der für eine adäquate Hilfestellung betroffener Kinder und Familien zuständigen Behörden  weitet sich zusehends. Besonders in der Kinder- und Jugendhilfe ist das zu spüren. Daher fordern die KIJAs:

  • Weiterentwicklung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Österreichweit einheitliche Standards (Personal, Maßnahmen etc.);
  • Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Aktuell leben in Österreich rund 300.000 Kinder und Jugendliche an der Armutsgrenze oder darunter. Das derzeitige Sozialsystem führt dazu, dass das Armutsrisiko für Kinder von AlleinerzieherInnen, für Kinder aus Migrationsfamilien oder für Kinder aus Familien mit mehreren Kindern bedeutend größer ist als das von kinderlosen Personen. Um dem entgegenzuwirken, braucht es im Sinne der Chancengleichheit u. a.: 

  • Eine Anhebung des Richtsatzes für Kinder bei der Mindestsicherung;
  • Eine Reform des Unterhaltsvorschusses, der aufgrund zahlreicher Ausnahmebedingungen einen Bezug häufig erschwert oder sogar ausschließt.

Kinderverträglichkeitsprüfung

Mit einer sogenannten Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Indikatoren entwickelt werden, um die Kinderrechte unmittelbar anzuwenden. Es soll bei allen Gesetzesvorhaben und faktischen Maßnahmen geprüft werden, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen diese auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen haben. Das betrifft beispielsweise die Entscheidung zum Bau einer Autobahn (Wieviel Lebensraum wird zerstört?) ebenso wie die Ticketpreisgestaltung öffentlicher Verkehrsmittel (Ist die Möglichkeit zur Teilnahme an sozialem und kulturellem Leben gewährleistet?) oder die Fremdengesetze im Hinblick auf das Recht auf familiäre Geborgenheit. Die Ergebnisse eines solchen Kindergerechtigkeitschecks sollten transparent einsehbar sein und bindende Wirkung haben.

Erhalt und Ausbau kinder- und jugendgerechter Lebensräume

Im Zeitalter von Urbanisierung und Mobilisierung ist (Frei-)raum für Kinder- und Jugendliche knapp bemessen. Ein Bautechnikgesetz sieht zwar die Errichtung von Flächen für Kinder (Spielplätze) ab einer bestimmten Baugröße vor, doch gibt es keine vergleichsweise Bestimmung, die sich auf die Errichtung und Einplanung jugendgerechter Räume bezieht. Selbst in den Schulen und im Hort mangelt es an ausreichendem Platz. Ein Spielplatzgesetz, das den Erhalt einer bestimmten Quadratmeteranzahl an unverbauter Fläche im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl und Gesamtfläche vorsieht, liegt als Entwurf seit Jahren in der Schublade.

Die KIJAs Österreich drängen zur Umsetzung dieser und anderer legislativer Schritte, damit auch in Österreich der Artikel 2 als grundlegender Artikel der UN-Kinderrechtskonvention volle Gültigkeit bekommt:

"Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds."

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