Liebe FreundInnen der kija Salzburg, sehr geehrte Damen und Herren,

vor der Sommerpause, so scheint es, müssen im Parlament und in den Landtagen noch einige Gesetzesnovellen auf den Weg gebracht haben. Die KIJAS haben die Entwürfe - von Änderungen im Strafverfahren über Zuschüsse in der Kinderbetreuung bis hin zu legistischen Schritten gegen Sexting - begutachtet und auf ihre kinderrechtliche Relevanz abgeklopft. Lesen Sie mehr dazu in diesem Newsletter.

Übersicht

Termine


Landesgesetze: Wasserpfeife, Kinderlärm & Kinderbetreuung

Drei Landesgesetze hat kija-Mitarbeiterin Manuela Geimer im letzten Monat begutachtet und jeweils Ergänzungen eingebracht. Durch eine Änderung des Salzburger Jugendgesetzes soll unter 16-Jährigen das Rauchen von Wasserpfeifen, unabhängig davon, ob in der Rauchware Tabak enthalten ist oder nicht, verboten werden. Die kija Salzburg regt an, konsequenter Weise auch die E-Zigarette in diese Regelung aufzunehmen. Auch durch das Rauchen der E-Zigarette kann Suchtverhalten angewöhnt werden. Im OECD-Vergleich ist Österreich beim Nichtraucherschutz ohnehin auf den letzten Rängen.

Der Entwurf zur Novellierung des Bautechnikgesetzes stößt bei der kija Salzburg auf Unverständnis. Obwohl in den letzten zwei Jahren im Landtag drei Anträge mit dem Ziel gestellt wurden, Kinderlärm nicht mehr länger als schädliche Immission zu definieren, geht der Entwurf darauf nicht ein. Deshalb stellt die kija Salzburg erneut fest, dass „Geräuscheinwirkungen, die von Kindern und Jugendlichen in Tageseinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen ausgehen, keine schädlichen Immissionen darstellen“. Darüber hinaus soll nach Ansicht der kja Salzburg die vorgeschriebene Quadratmeteranzahl für Spielplätze bei Wohnanlagen mit mehr als fünf Wohnungen von 45 auf 150 Quadratmeter erhöht werden. Ausnahmen sollen nicht mehr möglich sein, schon gar nicht ohne die Nennung von Gründen.

Weiters lehnt die kija Salzburg die Halbierung der Zuschüsse für die Kinderbetreuung, wie sie durch eine Änderung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes eingeführt werden soll, ab. Die kija Salzburg plädiert für einen kostenfreien Zugang zu Kindergärten als erste Bildungseinrichtung - zumindest für Geringverdienende Familien!

Stellungnahmen:

Stellungnahme Kinderlärm; Stellungnahme Wasserpfeife; Stellungnahme Kinderbetreuung


Bundesgesetze: Pornografiegesetz & Strafprozessrechtsänderung

Im Zusammenhang mit der Strafrechtsreform 2015 soll auch das Pornografiegesetz (§207a StGB, Pornographische Darstellungen Minderjähriger) erneuert werden. Nach dem alten Gesetz ist Sexting zwar strafbar, doch ist die Ausnahmeregelung "zum eigenen Gebrauch" missverständlich, was in der Vergangenheit sogar dazu führte, dass ein Mädchen, das mittels Sexting gemobbt wurde, selbst wegen Kinderpornographie angezeigt wurde.
ECPAT (AG zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung) schlagt deshalb eine Unterscheidung zwischen primärem Sexting (Abbildung und Weitergabe durch die abgebildete Person) und sekundärem Sexting (Weitergabe durch eine dritte Peron) und daraus folgend unterschiedliche Strafrahmen vor. Während primäres Sexting (Bsp.: Eine minderjährige Person stellt ein pornografisches Bild von sich auf facebook) mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden soll, muss sekundäres Sexting strafrechtlich verfolgt werden.

Bezüglich der Reform der Strafprozessordnung (StPO) begrüßt die kija Salzurg die Belebung des außergerichtlichen Tatausgleiches sowie die Begrenzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre (bei bekannten TäterInnen). Kritik üben die KIJAS jedoch an der Einführung des Mandatsverfahrens. Dieses beinhaltet u. a. eine gekürzte Einspruchsfrist sowie ein gekürztes Urteil. Das beschleunigte Verfahren soll zwar bei Jugendlichen nicht zur Anwendung kommen, doch wird es junge Erwachsene betreffen. Es ist zu befürchten, dass die mit der Justiz ungeübten jungen Erwachsenen hier zu ihrem Nachteil wichtige Fristen versäumen.

Links

Stellungnahme Pornografiegesetz;Stellungnahme Strafprozessordnung


Studie: Von der App zum Glücksspiel

Passend zum Anpfiff der Fußball-WM liegen jetzt die Ergebnisse der Studie „Nutzung von (Online-) Glücksspielen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Österreich“, in Auftrag gegeben vom Institut für Jugendkulturforschung, der Wiener Kinder- und Jungendanwaltschaft und Saferinternet.at, vor.  Demach sind neun von zehn Jugendlichen in Österreich zwischen zwölf und 24 Jahren bereits mit Sportwetten und Glücksspielen in Kontakt gekommen. Das risikobewusstsein, insbesondere was das Spielen von Online-Glücksspielen betrifft, ist unter den Jugendlichen dennoch hoch. Zu bemerken ist, dass OnlinespielerInnen eine größere Bereitschaft haben, auf Geldspiele umzusteigen, als OfflinespielerInnen. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, die von kostenlosen App-Spielen ausgeht. 15 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährige nutzen diese. Oft dienen sie als Einstiegsspiele, der Übergang zu Echtgeldspielen verläuft fließend. Im Jugendschutzgesetz sind viele neue Spielformen noch nicht erfasst. Aus der Sicht der KIJAS ist eine Anpassung des Gesetzes an die Realität dringend notwendig.

Glücksspiel-Studie; ORF-Bericht  


Regionales: Boxen & sieben neue MutMacherInnen

Boxen mit dem Boxmeister

Ein besonderer MutMachen-Ausflug stand Mitte Mai am Programm. Conny König, achtfacher österreichischer Boxmeister, lud auf seinen "Powerhof" in Adnet ein. Circa zehn Mentees und ihre MentorInnen verbrachten dort einen energiegeladenen Nachmittag im Freien. Beim Boxen konnten die Mädchen und Buben ihre Kräfte erproben und sich so richtig austoben. Dabei entdeckte so manche "schüchterne Maus", was in ihr steckt! MutMachen-Mitarbeiterin Marion Wirthmiller freut sich, dass der Nachmittag so gut angenommen wurde. Den Boxmeister werden manche Mentees ab sofort jedenfalls öfters besuchen.

Neue MutMacherInnen startbereit

Anfang Juni fand in St. Kolomann im Tennengau die erste bezirksübergreifende MutMachen-Ausbildung statt. Die Ausbildnerinnen, Marion Wirthmiller und Christina Scherer, sind begeistert über die engagierte Gruppe. Die sieben frisch gebackenen MutMacherInnen sind ab sofort einsatzbereit und freuen sich schon auf ihre neuen Aufgaben.

Infos


Wettbewerb: Kinder-Rechte-Spot

2014 ist ein ganz besonderes Jubiläumsjahr für die Rechte der Kinder: Vor 25 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet, und in Österreich fand das Gewaltverbot in der Erziehung Einzug in die Gesetze. Um diese beiden Meilensteine auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Welt gebührend zu feiern, haben die KIJAS Österreich in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend einen Kreativwettbewerb für einen „Kinder-Rechte-Spot“ ins Leben gerufen.
 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre sind aufgerufen, ihre Sicht auf die Kinderrechte in Form eines Videos in nicht mehr als 30 Sekunden festzuhalten. Natürlich können auch Schulklassen teilnehmen. Gefragt ist ein Spot, der eines dieser drei Themen treffend in Szene setzt:

  • Kinder und Jugendliche haben Rechte
  • Der Traum von einer kinderfreundlichen Welt
  • Recht auf eine gewaltfreie Kindheit

Die drei Gewinner-Spots werden veröffentlicht und sollen auch im ORF ausgestrahlt werden. Sie werden überdies mit je 2.000,- Euro prämiert.

Einreichungen bis zum 25. Oktober 2014 beim bmfj!

Weitere Infos


Südtirol: Neue Kinder- und Jugendanwältin

Seit Mai hat Südtirol mit Paula Maria Landstätter eine neue Kinder- und Jugendanwältin. Die Juristin und Mediatorin wird sich künftig für die Anliegen der Südtiroler Kinder und Jugendlichen einsetzen und bei Konflikten vermitteln. Schon in der Vergangenheit arbeiteten die KIJAS Österreich immer wieder mit der KIJA Südtirol zusammen. Einen regen Austausch gab es z. B. beim Pilotprojekt "Ombudsstelle für fremduntergebrachte Kinder". Auch Paula Maria Landstätter möchte die internationalen Kontakte pflegen. Die kija Salzburg gratuliert zur Bestellung und wünscht einen guten Start.

Infos


Uni Krems: 1. Kinderrechtelehrgang

Die Donau-Universität-Krems startet ab Oktober 2014 in Kooperation mit den KIJAS Österreich den Universitätslehrgang "Kinderrechte". Das Studienprogramm bietet eine fundierte und praxisorientierte Weiterbildung im Bereich der Kinderrechte und richtet sich an all jene, die für und mit Kindern arbeiten. Inhaltlich spannt sich der Bogen von zentralen Aspekten im Bereich der UN-Kinderrechtekonvention und des EU-Grundrechtekatalogs bis hin zum Thema Kinderrechte in der österreichischen Rechtsordnung. Der Kinderrechtelehrgang ist eine Ergänzung zum Sudienangebot im Bereich der Menschenrechte.

Infos


Termin

Kinderrechte-Kongress Koblenz

Von 25. bis 26. September 2014 findet in Koblenz (D) ein Kinderrechte-Kongress statt. Am zweiten Tag steht ein Vortrag der Tiroler Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser am Programm. Sie stellt im Nachbarland das Konzept der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vor, das es in vergleichbarer Weise in Deutschland (noch) nicht gibt. Im Programmheft ist dem Referat die Frage vorausgestellt: "Was können wir von den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften lernen?" Die Antworten gibt es am 26. September in Koblenz.

Infos & Anmeldung


Das Team der kija Salzburg wünscht ihnen einen schönen Start in den Sommer. Laufende Infos rund um die kija Salzburg erhalten Sie auch auf: www.facebook.com/kijasalzburg