Newsletter kija Sbg 01/13

Liebe FreundInnen der kija Salzburg, sehr geehrte Damen und Herren,

2013 ist für die kija Salzburg ein besonderes Jahr, immerhin feiert sie heuer ihr 20-jähriges Bestehen. Bis es aber im Herbst so weit ist, möchte die kija Salzburg noch für einige kinderrechtliche Verbesserungen die Weichen stellen, angefangen beim "Außergerichtlichen Familienausgleich" bis hin zum Zugang zu externen Ombudsstellen für fremduntergebrachter Kinder. Übrigens: Dass die kija Salzburg auch nach 20-jährigem Bestehen von den Kindern und Jugendlichen noch gebraucht wird, beweisen die aktuellen Beratungszahlen - die sind wieder einmal gestiegen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Newsletter.


1.772 Einzelfälle im Jahr 2012

Die gute Nachricht ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgen und Fragen den Weg in die kija Salzburg finden. 2012 waren es mit 1.772 Burschen und Mädchen um 13 Prozent mehr als im Jahr davor! Besorgniserregend ist jedoch, dass trotz beständig steigender Nachfrage die Ressourcen der kija Salzburg nicht aufgestockt werden. Dabei bräuchten immer mehr Kinder und Jugedliche eine intensivere, begleitende Beratung. Insbesondere in den Regionen ist der Bedarf an niederschwelligen Beratungsangeboten hoch. Diese Erfahrungen teilt die kija Salzburg mit der kids-line und dem Kinderschutzzentrum. Gemeinsam informierten die drei Einrichtungen den Salzburger Landtag über die gravierenden Löcher in der Beratungslandschaft. Die Investition in die psycho-soziale Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Bundesland wäre mit Sicherheit gewinnbringender als so manche Spekulationsgeschäfte! 

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Anna und der Wolf - Teil 2

Die kija Salzburg holt die Theatercombo "Traumfänger" wieder nach Salzburg. Diesmal mit einem Stück für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und zwölf Jahren, das sich mit den Auswirkungen von Ehekrise, Streitereien und Trennung auf die Psyche der Kinder auseinandersetzt. Durch einen Ausflug in die grimm'sche Märchenwelt gelingt es Hauptprotagonistin Anna, sich ihren Schuldgefühlen zu stellen.

Die kija Salzburg lädt alle LehrerInnen, MultiplikatorInnen, Eltern und Interessierten zur kostenlosen Sichtveranstaltung ins Oval - Die Bühne im Europark ein.

Wann: Mi. 17. April 2013, 15.00 Uhr

Wo: Oval - Die Bühne im Europark, Europastraße 1, 5020 Salzburg

Im Mai (KW 20) gibt es dann in jedem Bezirk eine Vorführung für SchülerInnen (Termine werden im nächsten Newsletter und auf unserer Homepage bekannt gegeben). Schulklassen können sich schon jetzt dafür anmelden. Außerdem bietet die kija Salzburg eine kostenlose LehrerInnenfortbildung an. Dadurch kann das Theaterstück im Unterricht durch die LehrerInnen optimal nachbearbeitet werden. 

Anmeldung & Information: Ruth Fischer, mail


kija-Pilotprojekt in WGs wird erforscht

Zum 13. Mal vergaben die Bank Austria und die kija Salzburg heuer das Kinder- und Jugendforschungsstipendium. Die Juristin und Soziologin Shirin Dawari und die Erziehungswissenschafterin Miriam Heiderer erhielten zur Unterstützung ihrer Forschung eine Förderung in der Höhe von jeweils 750,- Euro. Beide untersuchen auf unterschiedlichen Ebenen die Auswirkungen des kija-Modellprojekts „Vertrauensperson fürs Großwerden außerhalb der Familie“. Seit Herbst 2013 besuchen die MitarbeiterInnen der kija Salzburg in Abständen von circa sechs Wochen die Kinder und Jugendlichen in drei Partner-WGs. Das Modellprojekt soll zeigen, dass eine unabhänge Vertrauensperson einen wichtigen Beitrag zu mehr Qualität und zur Stärkung der Kinderrechte in den sozial-pädagogischen Einrichtungen leisten kann.

Das Projekt ist ein Meilenstein auf dem Weg zum bundesweit angestrebten Rechtsanspruch auf Zugang zu externen Ombudspersonen für fremduntergebrachte Kinder.

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Schulabbruchwelle abgewandt

Fast hätte eine Gesetzesnovelle des Schulpflichtgesetzes vom Februar 2012 bzw. eine ministerielle "Klarstellung" zur korrekten Interpretation des Gesetzes eine unfreiwillige Welle an SchulabbrecherInnen bewirkt. Denn laut Paragraf 18 müssten SchülerInnen, die - z. B. durch Vorschulbesuch und Klassenwiederholung - schon acht Schuljahre absolviert haben, denen jedoch dennoch noch mehr als ein Jahr zum Abschluss der Hauptschule fehlt, das letzte Pflichtschuljahr ohne Hauptschulabschluss in einer Polytechnischen Schule absolvieren. Allein im Bundesland Salzburg wären heuer mehr als hundert SchülerInnen von diesem erzwungenen Schulabbruch betroffen gewesen. Doch der Protest von Eltern, LehrerInnen und Kinderrechtsorganisationen hat rasch zu einem Einlenken von Seiten des Ministeriums geführt. Bis zum Sommer soll nachgebessert werden, heißt es. Die KIJAs Österreich haben einen entsprechenden Gesetzesänderungsvorschlag eingebracht. Der Hauptschulabschluss rückt damit für einige SchülerInnen doch wieder in greifbare Nähe.

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Verschlechterungen im Asyl(un)recht

Laut einer EU-Statusrichtlinie, basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, unbegleitete Minderjährige nach Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus bei der Suche ihrer Angehörigen zu unterstützen. So weit so gut. Eigenwillig ist, was sich im dazu passenden österreichischen Gesetzesentwurf wiederfindet. Da wird nämlich laut § 13 Abs 6 BFA Verfahrensgesetz die Verpflichtung der Staaten in eine Verpflichtung der Minderjährigen umgewandelt. Demnach müssen diese an "... sämtlichen Maßnahmen zur Suche von Familienangehörigen im Herkunftsstaat, in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat, unabhängig davon, von wem diese geführt wird, mitwirken und diesbezügliche Ergebnisse dem Bundesamt unverzüglich vorlegen." Der in der Richtlinie festgehaltene Schutz der Interessen der Minderjährigen scheint im österreichischen Entwurf nicht mehr auf, und das obwohl es laut Asylkoordination "in nicht wenigen Einzelfällen durchaus im Interesse des Kindeswohls sein kann, keinen Kontakt mit Familienangehörigen aufzunehmen". Das ist z. B. der Fall, wenn durch die Suche die Herkunftsfamilie im Heimatland gefährdet wird, aber auch wenn Jugendliche z. B. vor Zwangsverheiratung oder familiärer Gewalt fliehen. Die kija Salzburg schließt sich in ihrer Kritik am Gesetzesentwurf der Stellungnahme der Asylkoordination inhaltlich voll an.

Weitere Hürden für AsylwerberInnen

In Österreich ist die SchülerInnenfreifahrt an die Familienbeihilfe gekoppelt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Familien, die keine Familienbeihilfe beziehen, für den Schulweg ihrer schulpflichtigen Kinder selbst aufkommen müssen. Bei Kosten von 2,30 Euro pro Einzelfahrt bzw. einer Monatskarte für Kinder um 48,50 Euro stellt das die betroffenen Familien vor große finanzielle Probleme. Die kija Salzburg setzt sich für die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung durch eine kinderrechtskonforme Lösung ein, denn alle Kinder haben die selben Rechte und eine gute Schulbildung ist ein Muss auf dem Weg zu einer gelungenen Integration.


Änderungen im Familienrecht

Ab Februar 2013 tritt die neue Familienrechtsreform in Kraft. Diese umfasst zahlreiche Veränderungen rund um die Themen Trennung & Scheidung, Namensrecht, Obsorge und Kontaktrecht. Insgesamt beinhalten die Reformen zwar einige gut gemeinte Ansätze zur Verbesserung der Situation mitbetroffener Kinder, doch bleibt der Gesetzestext in der Ausformulierung vage, sodass er bezüglich der konkreten Umsetzung viele Fragen offen lässt und sich die Auswirkungen in der Praxis erst zeigen müssen.

Aus der Sicht des Kindes sind u. a. folgende Änderungen relevant:

  • Bezüglich der Frage der gemeinsamen Obsorge kann der/die RichterIn unter bestimmten Umständen - keine Gewalt, zum Wohl des Kindes - probeweise eine sechsmonatige gemeinsame Obsorge bestimmen.
  • Künftig müssen Gerichte innerhalb von vier Wochen über die Zulässigkeit einer Jugendamtsmaßnahme entscheiden, wenn dies vom Kind/Jugendlichen beantragt wird.
  • Das Kontaktrecht wird auf nicht verwandte Dritte ausgedehnt, also z. B. auf nicht verheiratete Ex-Stiefeltern.
  • Kinder können jetzt einen Doppelnamen als Nachnamen führen.
  • Eltern minderjähriger Kinder müssen sich vor Abschluss eines Scheidungsverfahrens bei einer anerkannten Einrichtung im Hinblick auf das Wohl ihrer Kinder - Stichwort Besuchsrechtstreitigkeiten - beraten lassen. Mehr dazu: Trennen? Aber richtig! , Info

Die KIJAs Österreich werden sich jedenfalls dafür einsetzen, dass sich die genannten Änderungen in der Praxis positiv auf das Wohl der betroffenen Kinder auswirken werden. 


Harmonisierung des Jugendschutzes

Die KIJAs Österreich begrüßen die bevorstehende Harmonisierung der österreichischen Jugendschutzgesetze in zumindest sieben von neun Bundesländern (Tirol und Vorarlberg sind nicht dabei). Inhaltlich bedeutet das, dass über 16-Jährige dem Gesetz nach künftig unbegrenzt ausgehen dürfen, sofern die Eltern nicht etwas anderes mit ihren Kindern vereinbaren. Auf der anderen Seite werden für manche Bundesländer Verschärfungen in Bezug auf den Ausschank von hartem Alkohol (auch in Mischgetränken) in Kraft treten. Harter Alkohol soll flächendeckend erst an 18-Jährige ausgeschenkt werden.

Beim Jugendschutz geht es aber nicht nur um Ausgehzeiten: Die KIJAs Österreich werden sich weiterhin mit dem Ausbau der Prävention in Bezug auf Nikotinkonsum beschäftigen sowie mit dem besserem Schutz vor pornographischen Darstellungen bzw. dem leichtfertigen Umgang mit denneuen Medien.


1 Billion Rising

Weltweit gehen und tanzen Menschen am Valentinstag unter dem Motto "1 Billion Rising" für das Recht von Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt. Auch Salzburg setzt ein Zeichen:

Wann: Do. 14. Februar 2013, 17.00 Uhr

Wo: Ecke Linzergasse/Wolf-Dietrich-Straße

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Das Team der kija Salzburg wünscht Ihnen ein informatives Leseerlebnis. Laufende Infos rund um die kija Salzburg erhalten Sie auf: 
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