***Stellungnahmen Einzelansicht***

Mindestsicherung NEU trifft vor allem Kinder

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich dezidiert gegen die geplanten Änderungen bei der bundeseinheitlichen Regelung der Mindestsicherung aus. Die beabsichtigten Kürzungen treffen vor allem Familien mit Kindern.

Grundlegende Ziele werden aufgegeben

Die bisher gültige grundsätzliche Zielsetzung „Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ wird umgewandelt und abgeschwächt. Die Mindestsicherung soll nunmehr zur „Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen“.
Bei der Mindestsicherung NEU wird nicht mehr zwischen Lebensunterhalt und Wohnbedarf unterschieden. Die Mindestsicherung bemisst sich an der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für eine alleinstehende Person, vermindert um den Krankenversicherungsbeitrag, sohin gesamt 863,04 Euro (für 2018). Damit soll künftig der Lebensunterhalt sowie Wohnbedarf bestritten werden.

Die Bundesregierung ignoriert mit dem geplanten Vorhaben grundlegende Rechte von Kindern auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung und verweigert sich dem Ziel, das Wohl von Kindern bei allen geplanten Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen!

Negative Auswirkungen vor allem für Kinder und Jugendliche

Mit der geplanten degressiven Staffelung der Kinderbeiträge und der starken Reduzierung der Beitragshöhen (besonders ab dem dritten Kind nur noch 43,15 Euro) werden vor allem Kinder die ganz großen VerliererInnen sein. In Salzburg lebten beispielsweise im Jahr 20161 2.711 Minderjährige in Haushalten mit Mindestsicherungsbezug, das sind 31 Prozent aller Beziehenden.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Kinder in einkommensarmen Familien nachhaltig an materieller, gesundheitlicher, sozialer und kultureller Unterversorgung leiden. Diese Unterversorgung hat eine nachteilige Wirkungen auf die Entwicklung und Bildungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder. Ihre Zukunftsperspektiven sind mittel- und langfristig massiv eingeschränkt.

Einschnitte bis zu 50 Prozent

Obwohl die meisten Bundesländer bereits Kürzungen in unterschiedlicher Höhe vorgenommen haben, zeigen Modellrechnungen, dass es im Vergleich zur derzeitigen Regelung zu weiteren drastischen Einschnitten in einer Spannbreite von 17 bis 51 Prozent geben wird. Da die Bundesregierung beabsichtigt, die Leistungsbeiträge als Höchst- bzw. Maximalbeiträge zu definieren, wird es auch keinen Ermessenspielraum für die Bundesländer geben. Damit ist eine Berücksichtigung regional höherer Lebenshaltungs- und Wohnkosten nicht mehr möglich2.

Fallbeispiele verdeutlichen das Ausmaß der Kürzungen

Beispiel 01: Ehepaar mit drei Kindern

 

 Differenz:         457,49 Euro        22,5 Prozent

Beispiel 02: Alleinerziehend mit zwei Kindern

               

Differenz:        479,49 Euro         25,5 Prozent

Weitere Kürzungen verhindern

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an die zuständigen PolitikerInnen im Bund und den Ländern von den geplanten Kürzungen abzusehen. Die die kurz- und vor allem langfristigen Folgen und Auswirkungen stehen für die davon betroffenen  jungen Menschen in keinem Verhältnis zu den erhofften Einsparungen.

1Salzburger Sozialbericht 2016
2 Derzeitiger Stand zu den höchstzulässigen Wohnkosten beim Bezug der Mindestsicherung im Bundesland Salzburg
3 LU = Lebensunterhalt
4 WB = Wohnbedarf

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