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Über 900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Traiskirchen

Kinderrechte und EU-Grundrechtecharta gelten für alle Kinder und Jugendlichen, auch und gerade für jene, die flüchten müssen!

Syrischer Flüchtlingsbub

Symbolbild: MaimilianV / flickr

Nicht zuletzt aufgrund der täglichen Katastrophen im Mittelmeer ist das Schicksal der jungen Menschen, die es nach unermesslichen Strapazen und unter lebensbedrohlichen Umständen geschafft haben, nach Österreich zu gelangen, in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins gerückt.

Die aktuelle Situation der über 900 jungen Flüchtlinge, die diese in Traiskirchen erwartet, ist alles andere als kinderrechtlich adäquat, geschweige denn menschlich in Ordnung. Die Kinder - und JugendanwältInnen Österreichs sind nicht nur erschüttert, sondern sie fordern daher zum wiederholten Male die politisch Verantwortlichen dringend auf, die UN-Kinderrechte und die EU-Grundrechtecharta tatsächlich umzusetzen! Österreich hat vor über 25 Jahren die UN-Kinderrechtekonvention unterzeichnet, sich also verpflichtet, die Kinderrechte einzuhalten. In Österreich gilt die EU- Grundrechtecharta, die u.a. auch weitergehende Gleichbehandlungsgebote für Kinder und Jugendliche vorsieht. Doch in der Realität werden den jungen Menschen diese Rechte vorenthalten!

Es ist allerhöchste Zeit, dass Österreich seine Verantwortung wahrnimmt, und diese Kinder und Jugendlichen in seine Obsorge nimmt, vom ersten Moment an, in dem sie österreichischen Boden betreten, verbunden mit der Gleichstellung mit anderen Kindern und Jugendlichen, die ohne Eltern aufwachsen, auch in Bezug auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Jedes Bundesland muss hier seine Verpflichtung wahrnehmen und ausreichend qualitative, integrative und kinderrechtlich adäquate Quartiere, Schul-, Ausbildungs- und Therapieplätze schaffen, um die in den Kinder -und Grundrechten garantierte Chancengleichheit auch in die Tat umsetzen.

Kein junger Mensch, der flüchten muss, darf in Österreich auf sich allein gestellt sein, ohne Obsorgeberechtigten bzw. -verpflichteten. Jeder muss die Möglichkeit haben, in die Schule zu gehen, darf nicht sich selbst überlassen werden, mit seinen quälenden Erinnerungen und seelischen Problemen, oder gar ohne Betreuung auf der Straße leben müssen.

Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern die unbedingte Einhaltung der UN-Kinderrechtekonvention auch gegenüber jenen jungen Menschen, die ohne Begleitung flüchten müssen!

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