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„Jung und mündig“

Die kurze aber heftige Debatte um die Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 13 Jahre zeigt drei Dinge:

  1. Die Übertragung von Verantwortung an Jugendliche wird von Erwachsenen immer wieder nach ihren Vorstellungen definiert. Im Strafrecht ja und so früh wie möglich, beim Wahlrecht spät, bei der Mitsprache und Mitentscheidung in wichtigen Angelegenheiten zögerlich.
  2. Ursachen für Straffälligkeit von Zwölf- oder 13-Jährigen sind - neben der Suche nach pubertären Grenzerfahrungen - in schlechten Entwicklungsbedingungen in den Familien bzw. durch benachteiligende gesellschaftlichen Start- und Lebensbedingungen zu suchen. Hier ist Hilfe statt Strafe erforderlich.
  3. Es ist ein Irrtum zu meinen, dass Straffälligkeit von Kindern (unter 14-Jährigen) ohne Konsequenzen bleibt. Hier ist es ohnehin Aufgabe der Jugendwohlfahrt mit ihrem breiten Unterstützungsangebot zu reagieren.

Natürlich sind Kinder und Jugendliche für ihre Handlungen altersgemäß zur Verantwortung zu ziehen. Wird ein Kind der Verletzung eines Strafgesetzes beschuldigt, hat Österreich als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention dafür zu sorgen, dass die ihnen zustehenden Rechte auf spezielle Behandlung, Förderung, Schutz, Entwicklung, Ausbildung und Gesundheit gewahrt werden. Wenn irgendwie möglich soll auf ein gerichtliches Verfahren verzichtet werden und einer Reintegartion in die Gesellschaft Vorrang gegeben werden (Art. 40 Kinderrechtskonvention). Wiederholte und schwere Delikte von Kindern zeigen uns Erwachsenen und der Gesellschaft am deutlichsten, dass in der Entwicklung etwas schief gelaufen ist. In dieser Altersgruppe mit Strafen und Einsperren zu reagieren heißt: das Problem verstärken aber nicht lösen!

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