***Presseaussendungen Einzelansicht***

Jugendliche zur Mindestsicherung zulassen

Rund 270.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren sind in Österreich armutsgefährdet. Wege aus der Armut wurden bei der Tagung "Ich seh', ich seh', was du nicht siehst" besprochen.

Ein Mädchen putzt eine Fensterscheibe.

Bild (Fink): Kinderarmut ist auch in Österreich ein Thema.

Am Donnerstag den 11. November fand in Salzburg die Tagung "Ich seh', ich seh', was du nicht siehst" zur Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen statt, die von der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg mitveranstaltet wurde.

Mündige Minderjährige als AntragstellerInnen

Bei der am Nachmittag stattfindenden Diskussion wies Podiumsgast Barbara Erblehner-Swann, Juristin der kija Salzburg, darauf hin, dass das Ausführungsgesetz des Landes Salzburg zur Mindestsicherung – anders als das Kärntner Equivalent - für mündige Jugendliche (ab 14 Jahren) keine Möglichkeit vorsieht, eigenständig einen Antrag auf Mindestsicherung zu stellen. Erst ab 18 Jahren kann ein Antrag gestellt werden, davor müssen das Jugendamt oder die Erziehungsberechtigten den Antrag einbringen.
Für Barbara Erblehner-Swann wird dadurch klar die Chance verpasst, jungen Menschen aus der Armut zu helfen: "Insbesondere für junge Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können, für die es aber auch keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten gibt, bedeutete der direkte Zugang zur Mindestsicherung eine echte Verbesserung der Lebenslage, aber auch junge Menschen, die zwar bei ihren Eltern leben, aber von Armut betroffen sind, bekämen so die Möglichkeit, selbst einen Antrag zu stellen, wenn die Eltern aus Unvermögen, Scham oder Unwissenheit keinen Antrag stellen."

3 Jugendliche ≤ 1 Erwachsenen

Erfreulicher Weise zeigten viele PolitikerInnen und ExpertInnen großes Interesse an diesem Vorstoß der kija Salzburg. Parteiübergreifend wurde Unterstützung für den Vorschlag, dass mündigen Minderjährigen der Zugang zur Mindestsicherung ermöglicht werden soll, zugesichert.
Insgesamt kritisiert die kija Salzburg, dass die Mindestsicherung für Minderjährige zusammen mit der Familienbeihilfe nur rund 30 Prozent des Betrages eines/einer Erwachsenen vorsieht. "Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz", meint Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt, "wer selbst Kinder hat, weiß, dass Kinder und Jugendliche weit mehr als ein Drittel des Bedarfs eines/einer Erwachsenen benötigen, mitunter sogar gleichviel oder mehr, z. B. wenn es um die Finanzierung einer Ausbildung geht."

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010