***Presseaussendungen Einzelansicht***

ICH & meine Eltern - Kinderrechte bei Trennung und Scheidung der Eltern

Mehr als 25.000 Kinder und Jugendliche sind in Österreich jährlich von der Trennung oder Scheidung der Eltern betroffen. Die Tendenz ist steigend, getrennt lebende Eltern, AlleinerzieherInnen und Patchworkfamilien werden immer zahlreicher. Auch im Beratungsalltag der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften (kijas) nimmt die Situation von Kindern getrennter bzw. sich in der Trennungsphase befindlicher Eltern seit jeher einen Spitzenplatz ein.

Ein entscheidendes Kinderrecht ist das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.

Im Blickpunkt der österreichweiten Tagung „ICH & meine Eltern“ in Linz stehen die rechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen bei Obsorge- und Kontaktregelungen mit dem Fokus auf die Rechte und Bedürfnisse der Kinder. Der interdisziplinäre Austausch soll auch zur Verbesserung des Zusammenwirkens der involvierten Institutionen und Berufsgruppen beitragen.

Kinderrechtliche Grundlagen und Zielsetzungen

2019 ist ein kinderrechtliches Jubiläumsjahr: Vor 30 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet, das auch von Österreich 1992 ratifiziert wurde. Ebenso seit 30 Jahren ist in Österreich Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten. Im Jänner 2011 wurden zentrale Kinderrechte im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verankert und auch mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG) setzte sich der Weg hin zu einer kindgerechteren Rechtsordnung fort. Neben dem Recht auf Schutz und Fürsorge gilt es insbesondere das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, wie auch das Recht auf altersgerechte Partizipation, zu wahren.

Für alle Beteiligten bringt eine Trennung oder Scheidung viele Veränderungen und Belastungen mit sich. Kinder brauchen in dieser Zeit vermehrte Zuwendung und Sicherheit. Viele Elternpaare schaffen es, gute Lösungen für ihre Kinder zu finden und zumindest nach einer Übergangsphase wieder Stabilität in den Alltag zu bringen. Leider gibt es auch jene Familien, in denen die Konflikte eskalieren. Die Kinder werden zwischen den unverrückbaren Fronten verbittert streitender Eltern aufgerieben und leiden unter Verlustängsten und Loyalitätskonflikten.

„Alle kinderrechtlichen Bemühungen müssen vorrangig darauf abzielen, das Bewusstsein und die Verantwortung für die Rechte der Kinder und eine lebenslange Elternschaft zu stärken“, so der Anspruch der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen.

Wie Eltern und ihre Kinder nach Trennung und Scheidung wieder glücklich werden

Beitrag Claus Koch, Diplom-Psychologe und Autor, Heidelberg und Berlin

Kinder suchen nach Resonanz und Bindung, um sich sicher und geborgen zu fühlen. Dabei begleiten sie existenziell so bedeutende Bedürfnisse wie ihr Bedürfnis nach bedingungsloser Liebe, nach Schutz und Geborgenheit, nach Selbstwirksamkeit und nach Anerkennung: „Ich werde gehört und gesehen, also bin ich.“ Die meisten Kinder entwickeln unter den Voraussetzungen eines feinfühligen Umgangs eine gute Bindung zu ihren Eltern, aber nicht alle. Dennoch wollen auch sie mit ihren Eltern kooperieren. Sie wollen kooperieren, obwohl es ihnen schadet, manchmal um jeden Preis, nur um ihre Eltern nicht zu verlieren.

„Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, werden die existenziellen Bedürfnisse jedes Kindes berührt und wieder aktiviert, unabhängig von seinem Alter und seiner jeweiligen Bindungsgeschichte. Es stellen sich den betroffenen Kindern und Jugendlichen – auch aus einem Ohnmachtsgefühl heraus – erneut drängende Fragen nach Vertrauen, Sicherheit und Geborgenheit, nach Resonanz und Anerkennung, nach ihrem Selbstwert und ihrer Selbstwirksamkeit“, so Claus Koch.

Anhand von vielen Beispielen und gestützt auf neueste wissenschaftliche Forschungsergebnisse, zeigt Claus Koch auch in seinem neuen Elternratgeber, was Kinder und Jugendliche brauchen, um die Trennung ihrer Eltern gut zu überstehen und wie die Erwachsenen selbst mit ihren eigenen Gefühlen die oftmals schwierige Situation bewältigen können.

Buchtipp: Trennungskinder. Wie Eltern und ihre Kinder nach Trennung und Scheidung wieder glücklich werden. Claus Koch. Im August 2019 erschienen im Patmos Verlag Stuttgart.

Kinderrechtliche Erfahrungen

Beitrag Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und Jugendanwältin OÖ

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sind immer wieder mit Fällen von groben Kinderrechtsverletzungen konfrontiert. Dies sowohl durch gerichtliche Entscheidungen, die den Kindeswillen grob ignorieren, als auch durch Verfahren, die sich über Jahre hinziehen. Die Kindheit dieser Betroffenen ist meist geprägt von Streitigkeiten der Eltern, Terminen bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Familiengerichtshilfe oder anderen Behörden. Je länger diese Krisensituation andauert, umso mehr gefährdet sie auch eine gesunde Entwicklung der betroffenen Kinder, viele reagieren mit psychosomatischen Beschwerden oder nach außen gerichteter Aggression.

„Kinderrechte werden in solchen Situationen zur Farce. Um dies zu verhindern und einer Eskalation der Elternkonflikte präventiv entgegenzuwirken, braucht es frühzeitige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die nachhaltige und alltagstaugliche Lösungen fördern“, ist die oberösterreichische Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberge überzeugt.

Auf gesetzlicher Ebene hat sich in den letzten Jahren viel getan, um Eltern und Kinder in Trennungssituationen zu unterstützen und die Voraussetzungen für einen guten Neubeginn zu schaffen: Diese Instrumente und Maßnahmen, vom „Kinderbeistand“ über die Einrichtung der Familiengerichtshilfe bis hin zu verpflichtenden Eltern- und Erziehungsberatungen sind grundsätzlich positiv zu werten. Auch die mit KindNamRÄG 2013 normierte „gemeinsame Obsorge“ als Regelfall nach Scheidung/Trennung der Eltern hat sich bewährt. Allerdings gilt es nunmehr aufgrund der praktischen Erfahrungen nachzubessern und sowohl die juristischen Rahmenbedingungen als auch die psychosozialen Maßnahmen weiterzuentwickeln.

Empfehlungen zur Forcierung einvernehmlicher Lösungen

Im Spannungsfeld von Kindeswohl, Elterninteressen und Kindeswillen leisten verpflichtende Beratungen, Clearings und mediative Elternarbeit einen wesentlichen Beitrag, um die Situation für betroffene Kinder zu entlasten.

Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG)

Die Qualitätsstandards dieses wichtigen Instruments zur Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse ihres Kindes gilt es weiter zu verbessern. Der verpflichtende außergerichtliche Zugang beinhaltet die große Chance, den Eltern frühzeitig durch möglichst authentische Vermittlung grundlegende kindliche Bedürfnisse und Rechte, wie auch die Beachtung des Kindeswillens, nahezubringen. Auch sollten Eltern standardisiert über die Möglichkeit der Bestellung eines Kinderbeistands informiert werden.

„Diese Beratung kommt derzeit nur bei einvernehmlichen Scheidungen zum Tragen, sie sollte künftig auch bei strittigen Scheidungen verpflichtend vorgesehen werden“, so Winkler-Kirchberger.

Clearing und mediativ begleitende Elternarbeit durch die Familiengerichtshilfe

Um gütliche Einigungen der Eltern noch mehr zu forcieren, sollte standardisiert zu Beginn eines jeden Pflegschaftsverfahrens ein Clearing durch die MitarbeiterInnen der Familiengerichtshilfe erfolgen. Als Zukunftsmodell wäre es aus Sicht der kijas überlegenswert, die Familiengerichtshilfe als Erstanlaufstelle für Eltern sowohl mit einem verpflichtenden Clearing als auch bei auftretenden Problemen bei der Ausübung des Kontaktrechts dem gerichtlichen Verfahren vorzulagern.

Der Kinderbeistand – die Stimme für Kinder im Pflegschaftsverfahren

Beitrag Andrea Holz-Dahrenstaedt, Kinder- und Jugendanwältin Salzburg

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, einen Kinderbeistand zu bestellen (§ 104a Abs. 1 AußStrG). Dieser steht Kindern in strittigen Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren als Vertrauensperson zur Seite. Seine Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Kindern deren Wünsche, Ängste und Bedürfnisse herauszuarbeiten und diese – soweit die Kinder dem zustimmen – als deren Sprachrohr in das Verfahren einzubringen.
Nach Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht darauf, dass ihr Wille gehört und entsprechend ihrer Einsichts- und Urteilsfähigkeit berücksichtigt wird. Dem trägt der Kinderbeistand Rechnung. Doch so sehr die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen – die maßgeblich an der Einführung des Kinderbeistands beteiligt waren – diesen begrüßen, so sehr muss das Kinderrechte-Instrument auch weiter ausgebaut werden.

Rechtsanspruch auf einen Kinderbeistand und wichtige Empfehlungen

Derzeit können Eltern bei Gericht die Bestellung eines Kinderbeistands beantragen, die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem/der RichterIn. Leider sind neun Jahre nach der gesetzlichen Einführung selbst viele engagierte RichterInnen noch viel zu wenig über die Aufgaben und den Nutzen eines Kinderbeistands informiert. Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt spricht sich daher für eine klare Bestimmung darüber aus, wann ein Kinderbeistand eingesetzt werden muss:

"Ein Kinderbeistand soll so früh wie möglich zum Einsatz kommen, also sobald sich beim ersten Verhandlungstag oder einem Clearing abzeichnet, dass eine gütliche Einigung der Eltern nicht zustande kommen wird.“

Inakzeptabel ist für Holz-Dahrenstaedt die „Wenn-Dann“-Formulierung im Gesetz, wonach der Kinderbeistand nur dann tätig wird, wenn dem Gericht geeignete Personen zur Verfügung stehen.

“Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichbehandlung aller Kinder darf die Vertretung der Kinder nicht von personeller Verfügbarkeit abhängig gemacht werden. Hier braucht es dringend einen Rechtsanspruch!“

2018 wurde in 452 Verfahren ein Kinderbeistand bestellt1. Sieht man sich im Vergleich dazu die Zahl der insgesamt von Scheidung betroffenen Kinder an - 12.927 Minderjährige, davon rund 10.000 unter 14-Jährige - wird schnell klar, dass hier Handlungsbedarf besteht2. Die Ausfinanzierung der hierfür nötigen Struktur und der handelnden Personen muss gesichert werden.

Einsatzbereich des Kinderbeistands erweitern

Die Aufgabe des Kinderbeistands endet derzeit mit Abschluss des Gerichtsverfahrens. Dabei bräuchten viele Kinder gerade für die Zeit danach eine Vertrauensperson an ihrer Seite. Daher soll die Tätigkeit des Kinderbeistands bei Bedarf über den Zeitraum des Verfahrens hinaus verlängert werden können. Bei einvernehmlichen Lösungen ist eine explizite Einbeziehung der Kinder nicht vorgesehen. Aber auch in Fällen, in denen ein Kinderbeistand bestellt wurde, und sich die Eltern dann doch einigen, kommt das mit dem Kinderbeistand Erarbeitete manchmal überhaupt nicht zur Sprache und der Kindeswille geht verloren. Hier wäre eine gesetzliche Verzahnung mit der Familiengerichtshilfe notwendig.

Kontakt zu beiden Elternteilen muss aufrecht bleiben

Beitrag Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg

Die große Verantwortung der Eltern für eine kindgerechte Gestaltung der Scheidungs- und Trennungsphase ist ebenso unbestritten wie die Notwendigkeit, auch danach für die Kinder da zu sein. Die Zusammenarbeit der Eltern muss fortgesetzt oder neu aufgebaut werden und besonders wesentlich ist, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht bleibt. Vielen Eltern und Kindern gelingt es, diesen Veränderungsprozess gut zu gestalten und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Elternberatungseinrichtungen, Gerichte und Behörden sind allerdings im Umgang mit hoch strittigen Fällen besonders gefordert, insbesondere um negative Folgen und Auswirkungen für Kinder und Jugendliche zu minimieren.

Empfehlungen zur Verfahrensbeschleunigung, Besuchsbegleitung und Unterhalt

Langandauernde Gerichtsverfahren sind für alle Beteiligten, insbesondere aber für Kinder und Jugendliche, eine besondere Belastung.

„Die Möglichkeiten von verfahrensbeschleunigenden und verfahrensverkürzenden Maßnahmen sind noch nicht ausgeschöpft“, meint dazu der Kinder- und Jugendanwalt von Vorarlberg.

Gesetzliche Vorgaben in Form von Fristen für Gericht, Gutachter und Familiengerichtshilfe bei Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sollten normiert werden.

Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Förderung und Finanzierung der Besuchsbegleitung. Die unzureichenden Förderbedingungen und die Unterfinanzierung der professionellen Besuchsbegleitung haben zur Folge, dass kein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot mehr zur Verfügung steht.

„Im Sinne der betroffenen Kinder sollte sichergestellt werden, dass eine professionelle Betreuung zur Aufrechterhaltung oder Wiederanbahnung des Kontaktrechts entsprechend gefördert wird“, meint dazu Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

Seit Jahren säumig ist der Gesetzgeber auch bei der Novellierung des Unterhaltsrechts. So weisen die Kinder- und Jugendanwaltschaften immer wieder darauf hin, dass es absolut notwendig ist, die tatsächlichen Kosten für Kinder neu zu berechnen (Kinderkostenanalyse). Zur Vermeidung von Konflikten und Belastungen auf Elternebene treten die Kinder- und Jugendanwaltschaften auch für eine grundsätzliche Entkoppelung des Unterhaltsvorschusses vom Exekutionstitel ein.

1 Siehe Statistik der Justizbetreuungsagentur
2 Siehe dazu kija-Positionspapier zur Trennung und Scheidung der Eltern vom Oktober 2019

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010