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Spielen (wieder) erlaubt!

Seit 01. Mai 2020 sind die öffentlichen wie auch privaten Spielplätze wieder geöffnet – unter Berücksichtigung bestimmter Regeln. Aber kann Spielen unter diesen Umständen trotzdem Spaß machen? Wie der Spagat gelingen könnte, hat die kija Salzburg auf ein Plakat gebracht.

Bild: Kinder haben das recht auf Freizeit und Spiel!

Die vergangenen sechs Woche waren harte Wochen – insbesondere für Familien mit Kindern ohne eigenen Garten – denn die Parks, die öffentlichen Spielplätze und auch die Spielplätze in den Siedlungen blieben gesperrt. Dabei sind Spielen, Laufen und Bewegen im Freien essentielle Bestandteile einer gesunden kindlichen Entwicklung. Ein Kind, das sich nicht bewegen darf, läuft Gefahr, krank zu werden!

Umso erfreulicher, dass die Spielflächen mit 01. Mai 2020 – unter Berücksichtigung der allgemeinen Hygieneregeln - wieder geöffnet wurden!

Damit das Spielen trotz der Einschränkungen und Sicherheitsabstände dennoch Spaß macht, sind alle, die mit Kindern wohnen, spielen und arbeiten, gefordert, kreative Spiele und individuelle Herangehensweisen zu (er-)finden. Ein paar dieser Ideen hat die kija Salzburg auf ein Plakat gebracht. Das Plakat ist für Kinder ansprechend gestaltet und veranschaulicht die wichtigsten Regeln im neuen Umgang miteinander.

Die Plakate, die in den nächsten Tagen an die Hausverwaltungen und Gemeinden im Bundesland Salzburg verschickt werden, können auch direkt in der kija Salzburg bestellt werden!

Für Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt ist es wichtig, dass trotz aller gebotener Vorsicht nicht auf die Grundbedürfnisse der Kinder vergessen wird:

„Das Kinderrecht auf Freizeit und Spiel (Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention) ist in Österreich auch in der Bundesverfassung verankert. Wir müssen sehr achtsam sein, dass diese Rechte auch jetzt umgesetzt werden.“

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