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Bundesratsausschüsse im Austausch mit Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft

Zwei Mal im Jahr suchen die Bundesratsausschüsse für Kinderrechte und für Familien und Jugend den Austausch mit politisch Verantwortlichen, um sich ein besseres Bild der gegenwärtigen Lebenssituation von jungen Menschen und Familien in Österreich zu verschaffen. Am 12. November waren es die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt und kija-Juristin und diplomierte Sozial- und Lebensberaterin Barbara Erblehner-Swann, die hier zu Rate gezogen wurden.

Screenshot des Austauschs der Bundesrät*innen mit der kija Salzburg auf Zoom.

Wie so vieles dieses Jahr fand der Austausch mit den Bundesrät*innen online statt.

Mit ihnen sprachen die Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler, die Vorsitzende des Ausschusses für Familie und Jugend Marlene Zeidler-Beck, die Vorsitzende des Kinderrechteausschusses Daniela Gruber-Pruner und die Bundesrät*innen aus den Ländern.

Im Fokus des Gesprächs, das wie so vieles in den digitalen Raum verlegt worden war, standen die Auswirkungen der Pandemie auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen und die verfassungsrechtliche Absicherung der Kinder- und Jugendanwaltschaften (kijas). Durch die Verankerung der kijas als unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen im BVG Kinderrechte könnten Kinderrechte wirksamer geschützt werden - unbeeinflusst von aktuellen politischen Ereignissen und Regierungskonstellationen.

In Bezug auf die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, wurde vor allem die Verschärfung kinderrechtlicher Schwachstellen thematisiert. Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: Alle Kinder sind gleich, kein Kind darf benachteiligt werden.Doch das Coronavirus wirkt wie ein Beschleuniger von sozialer Ungleichheit. "Besonders betroffen sind derzeit das Recht auf Schutz vor Gewalt und - ganz aktuell durch die Schulschließungen - das Recht auf Bildung und Chancengleichheit. Trotz intensiver Bemühungen zahlreicher engagierter Pädagog*innen werden viele Kinder durch Distance Learning‘ zurückgelassen", hält Andrea Holz-Dahrenstaedt fest. Die kijas Österreich haben sich daher dezidiert gegen Schulschließungen ausgesprochen.

"Auch wenn Kinder und Jugendliche weniger stark von den gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, sind die Konsequenzen für sie enorm. Daher müssen alle Maßnahmen zu deren Bekämpfung verhältnismäßig sein und auf ihre nachteiligen Auswirkungen geprüft werden. Denn auch Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern fordert, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss", so die Conclusio der Kinder- und Jugendanwältin.

Der virtuelle Austausch endete mit einer Liste von Vorschlägen, die von der kija Salzburg vorbereitet worden waren. Die Vorsitzenden der Ausschüsse für Kinderrechte und Familien und Jugend versprachen, sich für die Umsetzung dieser einzusetzen.

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