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Was stärkt fremduntergebrachte Kinder?

Beziehung – Beteiligung - Qualitätsstandards sind die Eckpfeiler für ein gutes Aufwachsen außerhalb der Familie.

Die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt und der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

Bild: "Österreich braucht jetzt einen Reformschub!", fordern die KIJAS Österreich.

Auf hohes Interesse stieß die österreichweite Fachtagung „Herausgerissen – Was stärkt fremduntergebrachte Kinder“, die am 22. und 23. November in Salzburg stattfand. Mehr als 300 TeilnehmerInnen waren gekommen, fast alle sind im Bereich der Fremdunterbringung tätig – als SozialpädagogInnen, als JugendamtssozialarbeiterInnen oder auch als FamilienrichterInnen.

Wir brauchen JETZT einen Reformschub

Einig waren sich die unterschiedlichen Disziplinen, dass Österreich dringend einen Reformschub braucht. Viele arbeiten am eigenen Limit, können aber dennoch nur Feuerwehr spielen. Was gut für das Kind und den weiteren Verlauf seines Lebens wäre, ist mit den derzeitigen Ressourcen schlichtweg nicht machbar, und das, obwohl das Kindeswohl laut Bundesverfassung in allen Gesetzgebungsbelangen vorrangig zu behandeln ist. Dass es in Österreich auch kaum aktuelle Forschung zum Thema Fremdunterbringung gibt, scheint symptomatisch für das Land, das sich seit 2008 auf kein neues Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz einigen kann.

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz als Rechtssicherheit

Der Gesetzesentwurf wird immer wieder zwischen Bund und Ländern hin- und hergespielt. Es scheitert vor allem am Geld, denn ein Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Gefährdungsabklärungen, die zu einer Kindesabnahme führen, nicht mehr von einer/einem SozialarbeiterIn alleine durchgeführt werden können, sondern immer im Vier-Augen-Prinzip. Das braucht natürlich Ressourcen, überhaupt fehlen allein in der Jugendwohlfahrt österreichweit 500 Planposten. „Was die Politik jedoch nicht berücksichtigt, ist, dass sich hier jeder investierte Euro doppelt und dreifach rechnet. Österreich muss sich endlich zur flächendeckenden Prävention und zu Frühen Hilfen bekennen“, fordert Andrea Holz-Dahrenstaedt für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.

Wie deutlich ein bundesweites Gesetz und damit bundesweite Standards fehlen, zeigt sich auch an einem Bericht Doris Täubel-Weinreichs, der Obfrau der Fachgruppe österreichischer FamilienrichterInnen. Demnach ist es in Wien beispielsweise häufig Usus, dass Pflegekinder und fremduntergebrachte Kinder nur einmal im Monat einen Besuchskontakt zur Herkunftsfamilie haben. Und das, obwohl wissenschaftlich längst belegt ist, dass das viel zu selten ist.

Eine Kindesabnahme ist ein Trauma, auch wenn sie notwendig ist.

Gerade für fremduntergebrachte Kinder ist „Biographiearbeit“ essentiell. Zu wissen, woher sie kommen, ist wichtig, um zu verstehen, wer sie sind und warum sie so sind. Auch die Auseinandersetzung mit dem „Herausgerissenwerden“ aus der Herkunftsfamilie ist wichtig, denn diese Abnahme erleben die Kinder - unabhängig davon, wie notwendig sie ist - als Bruch mit dem Gewohnten und Vertrauten.

Es gibt Beziehungen, die halten

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch fasst die Rahmenbedingungen, die fremduntergebrachte Kinder brauchen, um wieder Wurzeln schlagen zu können, in die drei Punkte Beziehung, Beteiligung und Standards zusammen: „Wir müssen diesen Kindern beweisen, dass es Beziehungen gibt, die halten, denn was sie zur Genüge kennen, sind Beziehungen, die abgebrochen werden und nicht halten. Der Schlüssel heißt Beziehung.“ Österreichweit erproben die Kinder- und Jugendanwaltschaften aktuell verschiedene Modelle der „Externen Ombudsperson“, die wissenschaftlich evaluiert werden. Durch die Pilotprojekte sollen auch Vorbehalte abgebaut werden: „Hier geht es nicht um die Kontrolle der KollegInnen und auch nicht um Besserwisserei, sondern schlichtweg um Qualitätsentwicklung in der Fremdunterbringung.“ Die Ergebnisse aus den Pilotprojekten sollen dann in ein österreichweit einsetzbares Modell münden.

Vorarlberg als Vorreiter

In Vorarlberg hat man sich dazu entschlossen, den bundesweiten Reformschub nicht mehr abzuwarten, sondern selbst initiativ zu werden. Hier soll demnächst ein Landesgesetz in Kraft treten, wonach der Kinder- und Jugendanwalt Zugang zu allen Heimkindern hat. Außerdem wurden die Frühen Hilfen massiv ausgebaut. In nur 1,5 Jahren Pilotphase nahmen diese Unterstützung 150 Vorarlberger Familien unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch. Familien, in denen zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit keine Kindesabnahme notwendig sein wird!

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