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Vertrauensperson für WG- & Pflegekinder

Rund 650 Kinder und Jugendliche in Salzburg können nicht in ihren Familien großwerden, sie wachsen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien auf. Für sie gibt es jetzt eine externe kinderanwaltliche Vertrauensperson.

Hermann Lasselsberger, kinderanwaltliche Vertrauensperson,  Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt & Soziallandesrat Heinrich Schellhorn

Bild: Landesmedienzentrum / Neumayr

Rund 650 Kinder und Jugendliche in Salzburg wachsen in WGs oder Pflegefamilien auf. Meistens läuft das gut, manchmal führt das aber auch zu Problemen. Z. B. wenn die Kinder in einen Loyalitätskonflikt zwischen Herkunftsfamilie und dem neuen zu Hause geraten. Dann ist es gut, wenn es außer den BetreuerInnen jemanden zum Reden gibt …

Vertrauensperson startet jetzt mit WG-Besuchen

… und genau diesen jemand gibt es jetzt. Sozialarbeiter Hermann Lasselsberger ist seit Dezember 2015 in der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg für diese per Gesetz neue Aufgabe zuständig. In seinen ersten 100 Tagen hat er die Arbeitsweise der kija Salzburg kennengelernt, die sich als weisungsfreie Einrichtung für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzt. Nun geht es hinaus in die WGs. 

„Ich freue mich, jetzt die 25 unterschiedlichen WGs im Bundesland Salzburg, ihre MitarbeiterInnen und vor allem die Kinder und Jugendlichen kennenzulernen. Als Vertrauensperson sehe ich mich mehr als unterstützender Brückenbauer denn als Kontrolleur. Letztlich geht es natürlich darum, den Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Für seine neue Aufgabe bringt Hermann Lasselsberger viele wertvolle Erfahrungen mit. Die Arbeit in den WGs kennt er aus eigener Erfahrung als Betreuer und auch in der Fachaufsicht und am Jugendamt war er tätig. Dass er in seinem früheren Leben einmal Lokführer war, kann seiner Glaubwürdigkeit bei den Jugendlichen nicht schaden! Künftig will er jede WG mindestens zweimal jährlich besuchen und vor Ort eine Art Sprechstunde abhalten oder einfach an Alltagsaktivitäten teilnehmen. Darüber hinaus wird er für die Kinder- und Jugendlichen nach Vereinbarung und telefonisch erreichbar sein - im Ernstfall oder einfach dann, wenn es gerade wichtig ist, etwas loszuwerden!

„Mir ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen wissen, dass sie mich Dinge Fragen können und Probleme ansprechen können, ohne dass das gleich Auswirkungen haben muss. Manches können sie auch einfach bei mir deponieren, bis sie reif sind für den nächsten Schritt.“

Wohngemeinschaften viel transparenter

Aus der Vergangenheit wissen wir, dass der Zugang zu einer externen Vertrauensperson vor Missständen in geschlossenen Systemen schützt. Von groben Misshandlungen sind wir heute in Salzburg zum Glück weit entfernt. Und während vor einigen Jahren in vielen WGs noch der Geist vorherrschte, dass Probleme innerhalb der eigenen vier Wände bleiben müssen, hat sich diese Haltung mittlerweile wesentlich geändert. Letztlich zeugt es von der Qualität einer Institution, WG oder auch Familie, Kindern die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Systems Hilfe zu holen, wenn es etwas gibt, das sie sonst niemandem anvertrauen können. Schließlich geht es darum, die Bedürfnisse der einzelnen Kinder wahrzunehmen und zu achten, damit kein Kind untergeht.

Gesetzliche Verankerung der Vertrauensperson

Grundlage für die kinderanwaltliche Vertrauensperson ist der Paragraf 44 des Salzburger Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt freut sich über den gelungenen kinderrechtlichen Fortschritt, räumt aber ein, dass mit einer Vertrauensperson erst ein Anfang gemacht ist:

„Dass wir mit Hermann Lasselsberger jetzt eine kinderanwaltliche Vertrauensperson in Salzburg haben, die aktiv in die Wohngemeinschaften geht und Ansprechperson für Pflegekinder ist, ist ein echter Meilenstein im Zeichen des Kinderschutzes! Der Bedarf ist allerdings größer. Gerade in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und bei den Quartieren für minderjährige Flüchtlinge, aber auch in Internaten oder Berufsschulheimen, gibt es blinde Flecken, die wir anschauen müssen. Eine Person allein kann das aber nicht bewältigen“

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