Die Neuformulierung des § 18 Schulpflichtgesetzes bzw. dessen „ministerielle Klarstellung zur korrekten Interpretation“ führt aktuell zu einer völlig absurden Situation: Nämlich dass Kinder bei zweijährigem Schullaufbahnverlust (z.B. durch Vorschulbesuch und Klassenwiederholung) nach der 2. Klasse Hauptschule/Neue Mittelschule ohne entsprechenden Schulabschluss in die Polytechnische Schule wechseln müssten. Damit würde das Schulsystem systematisch unfreiwillige SchulabbrecherInnen „produzieren“. Das Ministerium hat in der Causa mittlerweiele eingelenkt, die KIJAs Österreich haben ihren Vorschlag zur Nachbesserung bereits an die Unterrichtsministerin verschickt.
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Unfreiwilliger Schulabbruch
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