Recht auf Gesundheit

Gemäß Artikel 24 der von Österreich ratifizierten Kinderrechtskonvention (KRK) haben Kinder ein Recht auf Gesundheit. Abs 1 beschreibt im Konkreten das Grundrecht auf bestmögliche Gesundheit - welches im Sinne von körperlicher, seelischer und sozialer Gesundheit zu verstehen ist.

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird1.

Obwohl einige der in der KRK festgelegten Rechte im Februar 2011 in Verfassungsrang erhoben wurden, ist das fundamentale Recht auf Gesundheit bedauerlicherweise nicht in dieses Gesetz mit eingeflossen.

Das landläufige, idealisierte Selbstbild des österreichischen Gesundheitssystems, dass Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt hat, hält mannigfaltigen wissenschaftlichen Untersuchungen oft nicht stand. Laut einer Studie des WIFO2, veröffentlicht im Mai 2011, ist das österreichische Gesundheitssystem "stark verbesserungsfähig". Als entscheidende Schwachstelle wird die mangelnde Prävention festgemacht.
Mit 1,8 Prozent liegen die Ausgaben für Prävention in Österreich im Vergleich zum EU-27-Schnitt von 2,9 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt. Diese Schwachstelle trifft in dramatischem Ausmaß die jüngere Generation. Bei den Werten der 15-Jährigen liegt Österreich im Schnitt von sechs Gefährdungsindikatoren (z. B. Alkohol, Nikotin, Übergewicht) an 22. Stelle und damit im Schlussfeld.

Der vom UNICEF-Forschungszentrum in Florenz veröffentlichte Bericht
„Zur Lage der Kinder in Industriestaaten“ (Stand Februar 2007)3 zeichnet ein Bild, das mit dem medial verbreiteten Image des österreichischen Gesundheitssystems nur schwer in Einklang zu bringen ist.

  • Österreich belegt in der Gesamtbewertung nur Platz 23 von 25.
  • Mit einer Kindersterblichkeitsrate von 4,5 Todesfällen von 1.000 bei den unter einjährigen Kindern liegt Österreich im schlechteren Mittelfeld auf Platz 15 von 25.
  • Der Anteil an Babys, die mit zu geringem Geburtsgewicht auf die Welt kommen, ist mit 7 Prozent im internationalen Vergleich sehr hoch – hier liegt Österreich auf Platz 19 von 25.
  • An letzter Stelle liegt Österreich, wenn es um den Anteil an Kindern im zweiten Lebensjahr geht, die gegen die gängigsten Krankheiten geimpft sind – im Schnitt sind nur 80 Prozent der Kinder im zweiten Lebensjahr gegen Masern, Diphtherie und Polio geimpft.
  • Was Todesfälle durch Unfälle betrifft, liegt Österreich auf Platz 16 von 25 – 15 von 100.000 Kindern unter 19 Jahren sterben durch Unfälle.
  • Infolge von Datenmangel können  besonders wichtige Faktoren wie die emotionale Gesundheit oder die frühkindliche Entwicklung in der Studie nicht einmal berücksichtigt werden.

Angesichts dieser erschreckenden Zahlen wäre es das unbedingte Gebot der Stunde, das Recht auf Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern aufzunehmen, und folgende unbedingt notwendige Maßnahmen in Angriff zu nehmen:

  • Politisches Bekenntnis zur messbaren Verbesserung der Gesundheitssituation von Kindern und Jugendlichen;
  • Periodische, umfassende Erhebung von Gesundheitsdaten;
  • Optimale Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Interdisziplinäre Gesundheits-Netzwerke;
  • Flächendeckendes diagnostisches und therapeutisches Angebot;
  • Generelle Abschaffung von Selbstbehalten;
  • Besondere Berücksichtigung von Diversität.

1 UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24, Abs. 1
2WIFO-Studie
3 UNICEF-Bericht

Ein Beitrag von Mag.a Barbara Erblehner-Swann (kija Salzburg)