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Neues Gesetz, kija hat mehr Aufgaben

Am 01. Mai 2015 ist das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten. Wir freuen uns über die neue Aufgabe in den sozialpädagogischen Wohngemeinschaften und nun auch per Gesetz für junge Erwachsene bis 21 da sein zu können.

Bild: kija Salzburg

Die kija Salzburg freut sich über das neue Gesetz und besonders darüber, dass es zuletzt gelang, den Passus zu streichen, der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) von vielen Leistungen ausgeschlossen hätte. Insgesamt ist es gelungen, ein - im Bundesländervergleich - sehr gutes Gesetz durchzubringen, u.a. mit einem österreichweit einzigartigen Kinder- und Jugendrat, als wichtigen Beitrag zur Partizipation der betroffenen Jugendlichen, der Verstärkung der Elternarbeit oder dem geplanten Ausbau der Frühen Hilfen.

Konkret bringt das Gesetz für die kija Salzburg folgende Neuerungen:

  • Kinderanwaltliche Vertrauensperson für WG- und Pflegekinder: Die kija Salzburg ist nach der erfolgreichen Pilotphase nun auch per Gesetz Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene; egal ob diese in einer Pflegefamilie, Internat oder WG leben, eine wichtige Ressource für diese jungen Menschen!
  • Wir sind ab jetzt für alle bis 21 da: Die Zuständigkeit der kija Salzburg wurde ausgeweitet und endet nicht mehr mit der Volljährigkeit, sondern erst mit 21 Jahren. Gerade in die Zeit zwischen 18 und 21 fallen viele Umbrüche, u.U. ein Herausfallen aus familiären oder sozialen Netzen, persönlich und berufliche (Neu-)Orientierung mit allen Problemen des Selbständig Werdens. Die kija Salzburg hat jede Woche 24 Stunden für alle unter 21 geöffnet. Die Beratung ist kostenlos, anonym & vertraulich!

Nun bleibt abzuwarten, ob finanzielle Mittel für die Umsetzung des Gesetzes bereitgestellt werden. Die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt fordert die Politik dazu auf: „Die positiven Auswirkungen des neuen Gesetzes stehen und fallen mit der personellen und finanziellen Ausstattung des gesamten Systems der Kinder- und Jugendhilfe. Alleine die kija Salzburg kann ihre Angebote überwiegend nur im Zentralraum Salzburg erbringen, für Innergebirg fehlen leider nach wie vor die Ressourcen. Daher wird es zentrale Aufgabe sein, die gesamte Leistungspalette der Kinder- und Jugendhilfe nicht primär als Kostenfaktor zu sehen, sondern als beste Investition zur Chancengerechtigkeit und sozialem Frieden. Dazu sind wir nicht zuletzt aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland verpflichtet.“

UMF dürfen nicht diskriminiert werden

Eine Gruppe, die besondere Hilfe benötigt, sind unbegleitete junge Flüchtlinge, die völlig alleine, ohne ihre Familien, in Österreich „gestrandet“ sind. Nicht zuletzt aufgrund der medialen Berichterstattung ist das Schicksal der jungen Menschen, die es nach unermesslichen Strapazen und unter lebensbedrohlichen Umständen geschafft haben, nach Österreich zu gelangen, in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins gerückt.

Seit 2007 läuft das Erfolgsprojekt MutMachen, das ehrenamtliche MentorInnenprojekt, unter der Federführung der kija Salzburg. Weit über  100 Mentorenschaften wurden bisher vermittelt und begleitet. Der Bedarf nach weiteren engagierten erwachsenen Menschen, die speziell junge Flüchtlinge im Alter von ca. 14 bis 21 Jahren bei ihrem schwierigen Weg – als Ergänzung zum professionellen Netz - begleiten wollen, ist riesengroß. Wir wollen nun MutMachen speziell an die Bedürfnisse dieser jungen Flüchtlinge anpassen und eine neuen Ausbildung im Herbst 2015 starten. Wer sich angesprochen fühlt, möge sich bitte ab sofort an die kija Salzburg wenden.

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