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Mindestsicherung kommt, Kinderarmut bleibt

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg kritisiert den Entwurf zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung und beklagt, dass die hohen Erwartungen in Bezug auf die Reduzierung von Kinderarmut nicht erfüllt wurden.

Das Wort ARMUT mit Bauklötzen dargestellt.

Bild (Derateru / pixelio): Jugendliche können nicht eigenständig um Mindestsicherung ansuchen.

Das österreichische Sozialsystem führt derzeit dazu, dass das Armutsrisiko von AlleinerzieherInnen und Familien mit mehreren Kindern bedeutend größer ist als das von kinderlosen Personen. Nach EU-SILC sind in Österreich - einem der reichsten Länder der Welt - rund 250.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet!

Kaum Verbesserung, teilweise sogar Verschlechterung

Dass die in Österreich herrschende Situation im höchsten Maße unbefriedigend ist und dass es einer raschen Verbesserung bedarf, ist offenkundig. Daher ist die Etablierung bundesweit einheitlicher Mindeststandards durch die Einführung einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die auch zur Reduktion der Armutsgefahr bei Kindern und Jugendlichen führt, umfassend zu begrüßen. Der vorliegende Entwurf zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung verabsäumt allerdings vielfach eine Verbesserung der Situation für diese Zielgruppe und stellt in manchen Bereichen sogar eine Verschlechterung zu den momentan geltenden Richtlinien dar.

"Die hohen Erwartungen, die in die Weiterentwicklung des derzeitigen Sozialhilferechts im Sinne einer modernen Armutsbekämpfungsstrategie gesetzt wurden, werden durch den vorliegenden Begutachtungsentwurf in Bezug auf Kinderarmut nicht erfüllt", so die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

  • Die Personengruppe „Kinder und Jugendliche“ wird nicht als selbständige Zielgruppe, die von der Vereinbarung profitieren soll, erfasst, nur deren Erziehungsberechtigte. Dadurch kommt es zu einer Marginalisierung von Kindern und Jugendlichen, die sich über den gesamten Begutachtungsentwurf erstreckt.
  • Keine einheitlichen Richtsätze für Kinder und Jugendliche innerhalb Österreichs. Daraus ergibt sich (erneut) der unerfreuliche Umstand der Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen durch die bundeslandspezifischen Bestimmungen.
  • Kein Rechtsanspruch auf adäquate Kinderbetreuung.
  • Fehlendes selbständiges Antragsrecht für mündige Minderjährige.
  • Die festgelegten Mindeststandards für Kinder und Jugendliche liegen mit 18 Prozent des Richtsatzes für die ersten drei Kinder und 15 Prozent des Richtsatzes für das vierte und jedes weitere Kind weit unter dem EU – SILK.
  • Fehlende Altersstaffelung der Richtsätze bei Kindern und fehlende Gleichstellung von Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr mit Erwachsenen.
  • Verpasste Chance mit unzureichenden Regelungen aufzuräumen, z. B. die Regelung des Unterhaltsvorschusses.
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