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"Kindeswohl hat immer Vorrang!"

KIJAS Österreich zu den Themen Mindestsicherung und Kinder auf der Flucht.

Bild: Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs bei ihrer Frühjahrstagung in Innsbruck.

Anlässlich der Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs am 9. und 10. März 2016 in Innsbruck wurden wichtige kinderrechtliche Themen diskutiert. Ein Punkt war die derzeit in Diskussion stehende Kürzung der Mindestsicherung.

Mindestsicherung

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Instrument der Armutsbekämpfung und der Absicherung menschlicher Grundbedürfnisse. Dem Vorhaben zur Deckelung der Mindestsicherung bei Mehr-Kind-Familien stehen die Kinder- und Jugendanwaltschaften ablehnend gegenüber. Eine derartige Kürzung würde sich insbesondere auch auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder auswirken und die Armutsgefährdung dieser Familien/Kinder zusätzlich verstärken.

Flüchtlingskinder

Weiters wurde die verbesserungswürdige Situation von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht diskutiert. Viele dieser Kinder und Jugendlichen, die auf dem Weg in ein sicheres Land Unbeschreibliches erlebt haben, werden in Österreich bleiben. Durch eine adäquate Versorgung und Unterstützung, sollte ihnen ihre Chance auf gute Integration ermöglicht werden.

Vorrangig besteht folgender Handlungsbedarf:

  • Österreichweite Standardisierung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Österreich.
  • Viele dieser Jugendlichen befinden sich viel zu lange in den Einrichtungen der Bundesbetreuung - ohne strukturierten Tagesablauf und qualifizierte Betreuung. Es bedarf einer raschen Zuteilung in die jeweiligen Bundesländer, die für entsprechende Unterkunft und Betreuung Sorge zu tragen haben, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.
  • Das momentan in Begutachtung befindliche Ausbildungspflichtgesetz muss auch Jugendliche auf der Flucht inkludieren, da nur so eine Basis für eine sinnhafte Integration erfolgen kann.

Aufgrund der Kinderrechtskonvention darf kein Kind diskriminiert werden, daher sind oben angeführte Maßnahmen umgehend umzusetzen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften als Lobby für alle Kinder und Jugendlichen fordern daher, dass das Kindeswohl immer (!) vorrangig Berücksichtigung finden muss!

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