Kinderhandel in Österreich – und keiner hat´s bemerkt!

Ein sehr ernst blickender Jugendlicher.

Bild (Robert Babiak / pixelio): Der Traum vom blühenden Westen entpuppt sich oft als Albtraum.

Der Traum von der blühenden Zukunft im Westen wird zum Albtraum. Nadica ist zwölf Jahre und ist am Kinderstrich gelandet. Menschenhändler haben sie aus einem rumänischem Dorf hierher gebracht. Ihr Schicksal ist kein Einzelfall, UNICEF geht davon aus, dass jährlich 1,2 Millionen Minderjährige dem Kinderhandel zum Opfer fallen. Und: das „lukrative“ Geschäft macht auch vor Österreichs Grenzen nicht Halt. Dabei reicht die Ausbeutung der Kinder von Pornographie und Prostitution über Bettelei und Drogenhandel bis hin zur Entnahme von Organen, illegaler Adoption und Zwangsverheiratung.

Strafen allein bieten keinen Schutz

Seit 2004 wird Menschenhandel in Österreich nach Paragraf 104a StGB strafrechtlich verfolgt, doch die Androhung einer Strafe reicht, wie die Zahlen des Innenministeriums belegen, nicht aus, um diesen Kinderrechtverletzungen wirkungsvoll zu entgegnen. Während die Wiener Betreuungseinrichtung "Drehscheibe" jährlich von hundert Betroffenen berichtet, stehen dem im Zeitraum 2005 bis 2007 nur zwölf Verurteilungen wegen Menschenhandels gegenüber. Österreichweit geht man von einer Dunkelziffer von 700 betroffenen Kindern jährlich aus. Konkrete Zahlen sind jedoch schwer zu ermitteln, auch deshalb, weil vielfach noch das Bewusstsein für diese besonders vulnerable Gruppe fehlt. Indikatoren werden nicht erkannt, als Folge fehlt es an zuverlässigen Daten und konkreten Ausstiegsmöglichkeiten. Zudem ist es den Kindern häufig unmöglich, eine öffentliche Stelle aufzusuchen, ohne ihr Leben dabei aufs Spiel zu setzen. Viele Betroffene kommen erst durch Gesetzesübertretungen mit den Behörden in Kontakt. Sind aber Schubhaft und Abschiebung und nicht Schutz und Hilfe die Folgen, bleibt das Verbrechen des Kinderhandels unerkannt.

Kritik des UN-Kinderrechtskomitees

Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention, welche die Basis für die Arbeit der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften ist, zwar noch nicht in die Bundesverfassung aufgenommen, jedoch im Jahr 1992 unterzeichnet und sich somit zu deren Einhaltung und Umsetzung bekannt:

Nach Artikel 35 und 39 sind die Vertragsstaaten aufgefordert, alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen zu treffen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern, zu welchem Zweck auch immer, zu verhindern, sowie die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern.

Wegen mangelnder Umsetzung der genannten Artikel hat das UN-Kinderrechtskomitee Österreich jüngst im Zusammenhang mit Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie kritisiert.

Konkret kritisiert wird:

  • Die mangelhafte Statistiken und Datenerhebungen
  • Ein unzureichendes Betreuungskonzept
  • Die fehlende Gesetzesgrundlage

Das Komitee fordert, dass Opfern von Kinderhandel weder strafrechtliche noch verwaltungsrechtliche Konsequenzen, noch eine Abschiebung drohen dürfen. Kinderhandel ist ein transnational agierendes Verbrechen, der Umstand, dass viele Stellen involviert sind, birgt die Gefahr des Umherschiebens und des Unzuständigseins. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern daher eindeutige Zuständigkeiten und eine vernetzte und koordinierte Vorgangsweise sämtlicher AkteurInnen. Der Umgang mit Kindern aus dem Ausland, die ohne Familienangehörige nach Österreich gelangen, wird zweifelsohne eine große Herausforderung in den kommenden Jahren darstellen.

Erste Schritte

Positiv anzuführen ist, dass das Thema Kinderhandel nicht nur bei der „Weltkonferenz gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern“ erst kürzlich in Brasilien zur Sprache kam, sondern allmählich auch in Österreich wahrgenommen wird: Eine Arbeitsgruppe gegen Kinderhandel wurde in Kraft gesetzt, die Vorzeichen stehen gut, dass es zu einer Schärfung der Wahrnehmung und Sensibilisierung der Professionisten kommt. Dies ist wiederum die Voraussetzung dafür, Signale und Hilferufe erkennen zu können. Bei allen Anstrengungen und Verbesserungen im rechtlichen, psychologischen und sozialen Bereich innerhalb der Staatsgrenzen sollte aber auch der Blick über den Tellerrand hinaus gewagt werde, schließlich steht außer Frage, dass durch die Bekämpfung der Armut weltweit dem Kinderhandel der Nährboden entzogen werden könnte. Und auch die Frage nach der eigenen Rolle auf diesem zweifelhaften Markt sollte nicht zu kurz kommen, denn: Nachfrage schafft Angebot!