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KIJAs zum Entwurf des Familienrechtsänderungsgesetzes 2013

Die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen haben sich anlässlich ihrer gemeinsamen Herbstkonferenz (STÄNKO) am 10. und 11. Oktober 2012 in Eisenstadt mit vielen kinderrechtsrelevanten Themen, unter anderem dem aktuellen Entwurf zum Familienrechtsänderungsgesetz, beschäftigt.

 

Familie bei einem Winterspazirgang.

Bild (Carnica Region rosental / flickr): Alltagstaugliche Lösungen im Interesse der Kinder - und somit in weiterer Folge der Eltern - finden sich in erster Linie durch Vermittlungsgespräche vor einem strittigen Verfahren.

Sie begrüßen darin den Ansatz der erweiterten Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Kinder in Obsorge- und Scheidungsverfahren. Jedoch weisen die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen ausdrücklich auf die Schwachstellen des Vorhabens hin:

  • Die Absicht der schrittweisen Ausdehnung der derzeit nur in Form von drei örtlich begrenzten Modellprojekten der Familiengerichtshilfe auf das Bundesgebiet ist zu begrüßen. Die praktische Umsetzung dieses Vorhabens muss aber unbedingt parallel mit der neuen Rechtslage einhergehen. Dafür ist für ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird explizit darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit des bereits seit 1. Juli 2010 gesetzlich installierten Kinderbeistandes in der Praxis aus Ressourcen- oder Informationsmangel bundesweit viel zu wenig zum Einsatz kommt.
  • Dass die Meinung des Kindes in der Beurteilung des Kindeswohls künftig wesentlich zu berücksichtigen ist, ist als äußerst positiv zu werten. Es muss aber auch hier in der Praxis durch entsprechende Begleitmaßnahmen, wie etwa den standardmäßigen Einsatz des Kinderbeistandes sichergestellt werden, dass die Meinung des Kindes tatsächlich in das Verfahren einfließt. Diesbezüglich fehlt im Entwurf der Fokus, der das Kind zentral in den Mittelpunkt stellt. Es geht nicht um Polarisierung von Väter- und/oder Mütterrechten sondern um die verfassungsrechtlich und in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte, die es umzusetzen gilt.
  • Die praktischen Erfahren zeigen, dass nachhaltige Entscheidungen im Interesse des Kindes und somit auch für die Eltern in erster Linie nicht vor dem/der RichterIn, sondern im Vorfeld durch Vermittlungsgespräche und weitere professionelle Unterstützung erfolgen. Nur so können gemeinsame tragfähige und alltagstaugliche  Lösungen erfolgen. Auf die gerichtliche Entscheidung alleine zu setzen ist zu wenig.

Durch die Weiterentwicklung der Rechtslage in Obsorge und Kontaktstreitigkeiten sehen die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs die Chance, eines gesamtgesellschaftliches Umdenkens hin zur gemeinsamen unkündbaren gemeinsamen elterliche Verantwortung.

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