KIJAs wollen Ombudsstelle für fremduntergebrachte Kinder

Auch wenn sich in den letzten Jahrzehnten vieles verändert hat, damals wie heute fehlt es fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen fehlt es an leicht zugänglichen externen Ombudsstellen.

Beratungssituation in der kija Salzburg.

Bild: Fremduntergebrachte Kinder brauchen Zugang zu externen Vertrauenspersonen.

Die jüngsten Berichte über Gewalt und sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche, die in den 60er- und 70er Jahren in Heimen der Jugendwohlfahrt in Wien und Niederösterreich untergebracht waren, schließen beinahe nahtlos an die Erfahrungsberichte vieler Opfer, die seit dem vergangenen Jahr über unvorstellbare Missstände in kirchlichen und schulischen Heimen in ihrer Kindheit berichtet haben. Auch wenn sich seither Vieles gebessert hat, fehlt es jedenfalls nach wie vor an niederschwelligen, leicht zugänglichen, externen Ombudsstellen für die untergebrachten Kinder und Jugendlichen. 

Fremduntergebrachte Kinder brauchen besonderen Schutz

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs  unterstreichen  die Forderung nach unabhängigen Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche, die in Heimen, Wohngemeinschaften etc. untergebracht sind. Der Zugang zu externen Vertrauenspersonen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche soll diesen die Möglichkeit bieten, sich an jemanden außerhalb der Einrichtung zu wenden, damit sich Fälle, wie sie jetzt bekannt wurden, nicht mehr wiederholen können.  Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs als weisungsfreie Ombudsstellen für alle Kinder und Jugendlichen könnten diese Funktion bestens erfüllen – vorausgesetzt, man stellt ihnen neben einer verbesserten rechtlichen Grundlage das dafür nötige Personal zur Verfügung.

Andrea Holz-Darenstaedt, Kinder- und Jugendanwältin in Salzburg betont: "Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass der persönliche Kontakt und die Haltung der Einrichtung wesentlich sind, dass sich Kinder in einem Abhängigkeitsverhältnis mit kleineren und größeren Sorgen an außenstehende Vertrauenspersonen wenden können. Damit würde man fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche wesentlich stärken und  somit das seit heuer geltende Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern erfüllen, in dem ein besonderer Schutz und Beistand für Kinder, die dauernd oder vorübergehend, aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst sind, garantiert wird."