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Harmonisierung des Jugendschutzes

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg nimmt zu dem Entwurf eines Gesetzes (GZ: 20031-IN/511/98-2018), mit dem das Salzburger Jugendgesetz geändert wird, Stellung.

Die österreichweite Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Ausgehzeiten, sowie für Tabak- und Alkoholkonsum entspricht einer langjährigen Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (s. u.a. Positionspapier vom Oktober 2017) und wird daher
vollinhaltlich begrüßt. Am Rande darf bemerkt werden, dass der Alleingang Oberösterreichs im Hinblick auf die Ausgehzeiten für Jugendliche unter 16 Jahren bedauert wird. Insbesondere begrüßt die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Anhebung des Schutzalters beim Rauchen auf 18 Jahre als wichtige Maßnahme im Hinblick auf Prävention, sowie auf den Schutz und die Gesundheit junger Menschen.

Angeregt werden über ein Verbot hinaus folgende zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Prävention:

  • ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten,
  • ein generelles Rauchverbot auf Kinderspielplätzen,
  • ein zielgruppenspezifisches flächendeckendes Angebot professioneller Informations- und
    Aufklärungsarbeit über Folgen und Risiken des Nikotinkonsums sowohl für junge Menschen
    als auch für Eltern und Personen, die beruflich im Kinder- und Jugendbereich tätig
    sind.
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