***News Einzelansicht***

Gemeinnützige Tätigkeiten sind wertvoll

Die Entschädigung für Asylwerbende lediglich an die Ableistung der Verpflichtung anzulehnen und sie gleichzeitig von den aus der Staatsbürgerschaft resultierenden Rechten auszuschließen, erweckt den Anschein einer gezielten Schlechterstellung durch Herausgreifen eines einzelnen Parameters aus einem Gesamtkontext.

Die Kinder und Jugendanwaltschaften nehmen binnen offener Frist zur Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags in Bezug auf Jugendliche folgendermaßen Stellung.

Eine Anlehnung bzw. ein Vergleich mit der Entschädigung österreichischer Zivildiener erscheint sachlich nicht gerechtfertigt. Das Ableisten des Zivildienstes erfolgt in überwiegender Zahl in einer Lebensphase junger Menschen, in der diese noch zu Hause wohnen und von Eltern mitversorgt werden. Der Zivildiener erhält neben sonstigen Leistungen auch einen Fahrtkostenzuschuss und ein tägliches Verpflegungsgeld in Höhe von 16 Euro (nicht einberechnet möglicher Abzüge). Durchschnittlich erhält er für seine Leistung 600 Euro monatlich. Darüber hinaus ist der Zivildienst auf 9 Monate begrenzt, was außerhalb dieses Zeitraums ein normales Einkommen ermöglicht.

Der Zivildienst zählt zur Staatsbürgerpflicht, was jedoch im Gegenzug auch mit Rechten verbunden ist. Die Entschädigung für Asylwerbende lediglich an die Ableistung der Verpflichtung anzulehnen und sie gleichzeitig von den aus der Staatsbürgerschaft resultierenden Rechten auszuschließen, erweckt den Anschein einer gezielten Schlechterstellung durch Herausgreifen eines einzelnen Parameters aus einem Gesamtkontext.

Bei der Leistung ehrenamtlicher Tätigkeit handelt es sich um freiwillige Arbeit und nicht um die Erfüllung einer einseitigen rechtsstaatlichen Verpflichtung. Gegenseitige Wertschätzung in einem Arbeitsverhältnis drückt sich unter anderem in einem angemessenen Entgelt aus. Entgelt ist keine Belohnung. Belohnungen können bewirken, dass Tätigkeiten gezielt weniger wertvoll erscheinen. Das bedeutet gerade in Bezug auf einfache Tätigkeiten, die für und in der Gemeinschaft geleistet werden, einen Imageverlust. Dies erscheint in einer Zeit, wo ein höherer Stellenwert von Tätigkeiten mit sozialer Verantwortung gefordert wird, kontraproduktiv. Ein angemessenes Stundenentgelt fördert das Grundbedürfnis nach Selbstbestimmung, was wiederum für eine erfolgreiche Integration wesentlich sein kann.

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010