Zentrale Punkte für die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg sind dabei:
- Die Bekämpfung der Kinderarmut und die Absicherung ihrer Existenz, z. B. durch die Schaffung von leistbarem Wohnraum, aber auch durch die Beibehaltung der Mindestsicherung (keine Deckelung).
- Verbesserungen im Bereich Schule & Ausbildung, z. B. durch den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit oder die Möglichkeit, auch nach dem 18. Geburtstag noch eine Ausbildung zu beginnen, ohne aus der Mindestsicherung herauszufallen.
- Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. durch den Ausbau der Elternarbeit und der Frühen Hilfen aber auch durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von BetreuerInnen.
- Unterstützung der jungen Erwachsenen, insbesondere der sogenannten Care Leaver, z. B. durch die Verlängerung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe bis 24.
- Absicherung ehrenamtlicher Mentoringprojekte.
- Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Fluchterfahrung, z. B. durch eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls oder die Einrichtung von Härtefallkommissionen.
- Ein öffentlicher Raum, der Platz für Kinder und Jugendliche lässt, z. B. durch Verkehrsbeschränkungen, den Erhalt von Grünflächen, eine drastische Reduktion der Feinstaubbelastung sowie die Schaffung von Freizeitflächen und den Einsatz von Streetwork und mobiler Jugendarbeit zur Konfliktbewältigung.
- Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, z. B. durch die Anerkennung als eigene Organisationseinheit und die Schaffung weiterer Dienstposten insbesondere in der Region.
Die ausführlichen Empfehlungen können Sie im Anhang nachlesen.