Das Corona-Jahr 2020: Kinderrechte in der Krise

Kinder und Jugendliche sind in erheblichen Ausmaß von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffen - diese Tatsache ist mittlerweile auch in der Öffentlichkeit angekommen.

Symbolbild: cc 2.0 Mikael Wiman / flickr

Denn wovor zahlreiche Expert*innen, darunter auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, schon lange gewarnt haben, ist eingetreten: psychische Belastungen haben massiv zugenommen, Fälle von häuslicher Gewalt sind gestiegen und die Kinder- und Jugendpsychiatrien schlagen aufgrund der steigenden Zahlen Alarm.

Corona war das Thema, das natürlich auch uns im vergangenen Jahr intensiv beschäftigt hat - sowohl in Form von Einzelfällen als auch auf der Metaebene. Insgesamt hatten wir es im Jahr 2020 mit 2.836 Einzelfällen zu tun. Bei der Beratungsarbeit zeichnet sich klar eine Verstärkung psychischer und gesundheitlicher Probleme, wie Depressionen oder Angsterkrankungen, ab, die zu 60 Prozent in einem direkten Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Verschärft werden diese im Kontext von ohnehin schon belasteten Beziehungen in Familien - auch hier bieten die Zahlen unserer Statistik Grund zur Sorge.

Durch Schulschließungen, aber auch durch „Ampelschaltungen“, war es dem Team der kija immer wieder verwehrt, Workshops an Schulen abzuhalten. Diese Workshops dienen häufig als Türöffner für die Anfragen von Jugendlichen. Der Schluss liegt also nahe, dass uns - hätten die Workshops weiterhin stattfinden können - noch viel mehr Anfragen erreicht hätten. „Viele Probleme und Herausforderungen kommen durch diese Schließungen erst viel später ans Licht“, warnt Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt, „die präventive Arbeit, z. B. in Form von Workshops, ist deshalb gerade jetzt von immenser Wichtigkeit und sollte so bald wie möglich wieder aufgenommen und ausgebaut werden.“

Kinderrechte im Auge behalten - auch während Corona

Als Interessensvertretung waren wir ebenfalls auf vielfältige Art und Weise mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert. Während des ersten Lockdowns beschäftigte uns die Schließung der Spielplätze und wir setzten uns für das Kinderrecht auf Freizeit und Spiel ein. Dafür entwickelten wir unter anderem ein Plakat, das deutlich machte, wie Spielplätze sicher genutzt werden können. Ein großes Thema gerade in dieser Zeit waren auch die eingeschränkten Besuchskontakte für Kinder, die einen Elternteil jenseits der Grenze hatten. Schließlich machten wir uns auch für eine kindgerechte Information für Kinder stark, die von Quarantäne betroffen sind. Dafür haben wir eine Version des Absonderungsbescheides in leichter Sprache verfasst und in mehreren Sprachen auf unsere Homepage zum Download bereitgestellt.

Durch die Entwicklungen der letzten Monate zeichnet sich ein gestiegener Bedarf an niederschwelliger kinderrechtlicher Beratung in den Regionen ab. „Es freut uns deshalb ganz besonders“, so Andrea Holz-Dahrenstaedt, „dass es uns gelungen ist, für 2021 eineinhalb neue Dienstposten dazu zu bekommen. Im Innergebirg unterstützt uns also bald eine neue Mitarbeiterin und ein größerer Standort in Bischofshofen folgt hoffentlich in Kürze!“

Blick in die Zukunft

Aufgrund der Tatsache, dass sich verstärkt psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen bemerkbar machen, ist es uns ein Anliegen in den kommenden Monaten den Ausbau von Stabilisierungsgruppen voranzutreiben, um so Kinder mit ihren Ängsten, Sorgen und Problemen aufzufangen. Als wichtig erachten wir auch, dass - unter anderem durch den Einsatz von Filteranlagen - in Schulen und Kindergärten für eine bessere Belüftung gesorgt wird. In den Kindergärten hat die Pandemie einmal mehr gezeigt, dass der Betreuungsschlüssel dringend verbessert werden muss. Auf unserer Agenda steht in diesem Kontext auch die Entwicklung einer Kinderrechte-Materialien-Box für Kindergärten, denn man kann nie zu früh damit beginnen, Kinder in Hinblick auf ihre Rechte zu sensibilisieren.

Zehn Jahre BVG Kinderrechte

Auch auf Bundesebene stehen wichtige Entwicklungen an. Das Jahr 2021 markiert das zehnjährige Bestehen des Bundesverfassungsgesetzes (BVG) über die Rechte von Kindern. Dies ist ein wichtiger Anlass um sicher zu gehen, dass das Kindeswohl wirklich in allen Verfahren und Maßnahmen berücksichtigt wird – und zwar umfassender als bisher.

Das Zehn-Jahres-Jubiläum bedeutet auch, dass eine Evaluierung des BVG-Kinderrechte durchgeführt werden sollte. Dabei fordern wir, neben der Aufnahme weiterer Artikel (u. a. das Recht auf Gesundheit, auf Bildung & eine intakte Umwelt), die Verankerung der kijas Österreichs im BVG Kinderrechte.

„Insgesamt hat das letzte Jahr gezeigt“, so Andrea Holz-Dahrenstaedt, „dass Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, oft aus den Augen verloren werden. Um die Kinderrechte konzentrierter wahrzunehmen, wünschen wir uns für die Zukunft ein eigenes Kindheitsministerium.“

 

Rückfragen & Kontakt:

Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt
Kinder- und Jugendanwältin des Landes Salzburg
tel: 0043 664 8284242
mail: kija@salzburg.gv.at

Joanna Wiseman
Öffentlichkeitsarbeit
tel: 0043 664 8284285
mail: joanna.wiseman@salzburg.gv.at