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25 Jahre Kinderrechte – 25 Forderungen

1989 hatte Österreich eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Kinderrechte inne, heute, 25 Jahre später, braucht es einen neuen Schub!

Kinder unter dem Regenbogen

Bild: Alle Kinder haben die gleichen Rechte!

1989 hatte Österreich eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Kinderrechte inne, z. B. durch die Verankerung des Gewaltverbots in der Erziehung, den international anerkannten Jugendgerichtshof oder die Einführung der Kinder- und Jugendanwaltschaften in allen Bundesländern.
Heute ist  Österreich in vielen internationalen Rankings - von PISA über die Unicef-Glücksstudie bis zu Gesundheits- und Armutsstudien der OECD - ins Mittelfeld oder sogar auf die hinteren Plätze gerutscht.

25 Jahr nach Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention braucht es also einen neuerlichen Schub, um die Kinderrechte umzusetzen und allen Kindern, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und der finanziellen Situation ihrer Eltern, ein Aufwachsen unter den besten Bedingungen zu garantieren.

Um das zu schaffen, müssen alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenwirken und diese Auswahl an Forderungen in Angriff nehmen:

  1. Aufnahme aller Kinderrechte in die Verfassung!
  2. Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention und Umsetzung der Zusatzprotokolle, insbesondere Protokoll 3, wonach die Kinderrechte einklagbar sind
  3. Stärkung des Kinderrechtemonitoring Ausschusses durch Unabhängigkeit des Gremiums, Beteiligung von Jugendlichen und verbindliche Rückkoppelung mit der Gesetzgebung und allen Ministerien und Landesregierungen
  4. Einrichtung eines (regelmäßigen) Kinderrechteausschusses im Parlament mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  5. Stärkung der Kinderrechtsorganisationen, an die sich Kinder im Fall von Kinderrechtsverletzungen wenden können, durch Ausbau der Kinder- und Jugendanwaltschaften und Implementierung einer/s unabhängigen Bundes-Kinder- und JugendanwältIn
  6. Verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene (Jugendbeauftragte im Gemeinderat, Jugendparlamente etc.).
  7. Kinderrechte in alle Lehrpläne: In der Fort- und Ausbildung der zukünftigen PädagogInnen, SozialarbeiterInnen etc. & in den Schulklassen
  8. Mitbestimmung und -gestaltung als Grundprinzip in der Schule: SchülerInnenparlamente & Schulgemeinschaftsausschuss ins Gesetz
  9. Schule als kinder- und jugendgerechter Lebensraum – Stichwort Schulbauten
  10. Politische Bildung als Pflichtfach
  11. Sport und Bewegung im Schulalltag als tägliches Element
  12. Gesunde Jause und täglich eine warme gesunde Mahlzeit in der Schule
  13. Ausbau der Schulsozialarbeit und SchulpsychologInnen an allen Schulen
  14. Gewaltfreie Schule: Mobbingprävention und –intervention durch interne und externe Hilfsangebote
  15. Inklusion als gesellschaftlicher Auftrag in allen Bereichen, u.a. durch barrierefreie Schulen und ebensolche öffentlichen Verkehrsmittel
  16. Schutz vor Gewalt in der Familie und in der Erziehung durch Bewusstseinsbildung, Ausbau von Kinderschutzzentren und Hilfsangeboten für Eltern
  17. Maßnahmen zur Verhinderung von Armut: Erhöhung der Mindestsicherungsquote für Kinder und Jugendliche (liegt derzeit unabhängig vom Alter zwischen 25 und 32 Prozent des Betrags, der Erwachsenen zusteht)
  18. Gleichstellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ausbildung & Arbeit und bei den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  19. Abschiebeverbot von Kindern und Jugendlichen, die in Österreich geboren sind bzw. in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben
  20. Ausbau der Frühen Hilfen rund um Schwangerschaft, Geburt, Säuglings- und Kleinkindalter für alle Eltern; Erweiterung des Mutter-Kind-Passes durch Aufnahme verpflichtender Elternbildung
  21. Maßnahmen im Gesundheitsbereich: Ausbau von präventiven Angeboten mit dem Fokus auf Kinder psychisch kranker Eltern; Kostenlose Therapien für Kinder und Jugendliche, Prävention von Alkohol- und Nikotinkonsum
  22. Finanzielle Absicherung der Kinder- und Jugendhilfe, Erarbeitung und Einhaltung österreichweiter Standards sowie die Ausweitung der Zuständigkeit auf junge Erwachsene bis 21 Jahre
  23. Kindeswohl als oberstes Prinzip bei der Fremdunterbringung, insbesondere bei der Rückführung und Abnahme: Elternarbeit, begleitete Besuchskontakte, höherer Betreuungsschlüssel in den WGs & Zugang zu externen Vertrauenspersonen
  24. Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs; Ausbau der Jugendgerichtshilfe; Spezielle Kriterien für Jugendliche in Haft mit dem obersten Ziel der Resozialisierung
  25. Erhaltung und Schaffung von kind- und jugendgerechten Lebenswelten im öffentlichen Raum: Bei der Städteplanung, in der Bauordnung, in Hausordnungen und im Bewusstsein!
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