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20 Schritte für ein kinder- & jugendgerechtes Salzburg

Maßnahmenkatalog der Kinder- & Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für die Legislaturperiode 2009-2014.

 

Das Wappen des Bundeslandes Salzburg.

Bild: 20 Schritte zur Stärkung der Kinderrechte in Salzburg.

Heuer (2009) feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihr 20-jähriges Bestehen, seit 01. Jänner 2005 ist sie in der Salzburger Landesverfassung verankert, dennoch sind noch nicht alle Kinderrechte ausreichend verwirklicht. Im Bundesland Salzburg leben 111.394 Kinder und Jugendliche (Statistik Austria, 2008), davon über 10.000 unter der Armutsgrenze, zu viele werden sozial benachteiligt, aufgrund ihrer finanziellen Situation diskriminiert und/oder in Bildungsbelangen hintangestellt. Das Recht eines jeden Kindes auf Chancengleichheit steht dabei häufig nur auf dem Papier.

Welchen Stellenwert haben die Kinderrechte für die Regierung?

Die kija Salzburg appelliert daher am Beginn einer neuen Legislaturperiode an die Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordneten, ihren Einsatz für die Umsetzung der Kinderrechte zu forcieren und in Zusammenarbeit mit der kija Salzburg und allen anderen Institutionen und Behörden, die im Einsatz für Kinder und Jugendliche tätig sind, für verbesserte Rahmenbedingungen zu sorgen. Salzburg soll zu einem Bundesland werden, in welchem bei allen Maßnahmen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt und das Recht auf Chancengleichheit verwirklicht wird, und Kinder und Jugendliche in für sie relevante Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die kija Salzburg unterstützt den Forderungskatalog des Landesjugendbeirats vom März 2009 und zeigt mit folgendem ergänzenden Maßnahmenkatalog die nächsten Schritte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf:

Grundlegende Standards

1. Zahlenspiegel zur Lebenswelt von Kindern & Jugendlichen

Um positive Veränderungen für Kinder und Jugendliche zu bewirken, ist es erforderlich, die Ausgangslage zu kennen. Dafür sind zuverlässige Zahlen und vergleichbare Statistiken nötig.

IST:
Derzeit gibt es keine regelmäßige numerische Querschnitterfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Salzburg.

SOLL:
Die Erstellung eines umfassenden und zentral verwalteten jährlichen Zahlenspiegels zu relevanten Themen wie Armut, Bildung, Gesundheit, Migration, Delinquenz, Familienverhältnisse u. a.

2. Kinder- und Jugendgerechtigkeitsprüfung & Monitoringinstrumente

"Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich", heißt es, doch in Wirklichkeit spiegeln sich Machtverhältnisse in Gesetzestexten wider.

IST:
Gesetze werden in der Regel von Erwachsenen für Erwachsene gemacht mit wesentlichen und zum Teil irreversiblen Auswirkungen auf die Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Bei der Gesetzgebung werden kindliche Lebenswelten nur unzureichend berücksichtigt, konkrete Auswirkungen werden nicht oder nur mangelhaft erfasst.

SOLL:
Durch einen sogenannten Kindergerechtigkeits-Check auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention sollen Gesetzgebung und Verwaltung dazu verpflichtet werden, alle Maßnahmen sowie Alltagshandlungen auf ihre Auswirkungen auf die Rechte und Bedürfnisse der Kinder hin zu überprüfen. Die Grundlage dafür liefert das anerkannte Modell der Schottischen Kinder- und Jugendanwaltschaft. Dieses wurde bereits adaptiert und kann somit zukünftig bei Gesetzesänderungen oder im Verwaltungsalltag angewandt werden. Zudem sollen Monitoringinstrumente die tatsächlichen Auswirkungen von Verwaltungsakten und Gesetzen auf Kinder und Jugendliche erfassen und die Ergebnisse in einer jährlich stattfindenden Enquete dem Parlament rückgemeldet werden. Dadurch soll das Bewusstsein über die Konsequenzen von legislativen Akten auf das reale Leben von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.

3. Regionale Beratungsstellen

Die Rechte der Kinder müssen allerorts garantiert werden, notwendige Voraussetzung dafür ist die Information der Kinder über ihre Möglichkeiten.

IST:
Eine Befragung im Rahmen des kija Regionalschwerpunktes "kija on tour – wir kommen euch entgegen!" ergab, dass 60 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen in den Regionen keine Stelle kennen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können. Die kija Salzburg mit insgesamt knapp fünf Dienstposten und über 2.000 Einzelfällen jährlich- Tendenz steigend - kann den Bedarf nicht abdecken.

SOLL:
Die Beseitigung des derzeitigen Stadt/Land-Gefälles durch die Errichtung von gut erreichbaren und niederschwelligen Beratungsstellen in allen Bezirkshauptstädten.

4. Partizipation

In Salzburg liegt es in der Verantwortung der einzelnen Gemeinden, Jugendausschüsse einzurichten und Jugendbeauftragte zu wählen.

IST:
Manchen Gemeinden, wie etwa der Vorbildgemeinde Elixhausen, ist die Partizipation von Jugendlichen ein wichtiges Anliegen, dort passiert ein lebhafter Austausch zwischen Gemeinderat und Jugendausschuss. Viele andere Gemeinden stellen die Partizipationsmöglichkeiten der Jugendlichen jedoch hintan. Eine von der kija Salzburg im Rahmen von "kija on tour" durchgeführte Befragung ergab, dass rund 60 Prozent der Befragten Jugendlichen im Lungau und Tennengau kaum Möglichkeiten zur Mitbestimmung auf Gemeindeebene sehen.

SOLL:
Alle Gemeinden im Bundesland Salzburg sollen dazu verpflichtet werden, Jugendausschüsse einzurichten und Jugendbeauftragte zu wählen. Zudem sollen Jugendforen und Jugendgesprächsrunden in regelmäßigen Abständen stattfinden. Die Vorschläge der Jugendausschüsse und des Landesjugendbeirates sollen verbindlich im Gemeinderat bzw. Landtag diskutiert werden (siehe auch Forderungskatalog des Landesjugendbeirats).

Bildung

5. Kostenloser Kindergarten- und Hortbesuch

Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf qualitative Kinderbetreuung und auf Bildung.

IST:
In Österreich ist der Zugang zum Bildungsbereich, so eine OECD-Studie, nicht barrierefrei möglich. Insbesondere für sozial schwache Schichten bringen das Fehlen von Nachmittagsbetreuungen und altersadäquaten Tagesstrukturen zum Teil unverhältnismäßig große Schwierigkeiten mit sich. Mangelnde Betreuungsmöglichkeiten jedoch führen in weiterer Folge zu einer Zunahme an Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen.

SOLL:
Die kija Salzburg plädiert für eine durchgängig kostenfreie Kinderbetreuung im Kindergartenalter, um jedem Kind von Beginn an die gleichen Chancen am Bildungsweg zu ermöglichen. Die nicht zu unterschätzende Bedeutung der Frühpädagogik ist mittlerweile erwiesen, ein entsprechendes Angebot kann den Teufelskreis aus erzieherischer Überforderung, Überlastung und Hilfsbedarf effizient entgegenwirken.

6. Schulische Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf

Kinder sind in ihrer Lern- und Aufnahmeweise vielfältig und unterschiedlich, aus diesen Unterschiedlichkeiten sollen ihnen jedoch keine Nachteile erwachsen.

IST:
Derzeit wird der schulische Erfolg von Kindern und Jugendlichen in Österreich wesentlich durch Faktoren wie den Bildungsstand der Eltern, die finanziellen und zeitlichen Ressourcen der Eltern und die familiäre Struktur mitbestimmt.

SOLL:
Das Recht auf Bildung muss unabhängig von der Herkunft des Kindes gewährleistet sein. Den Schulen müssen finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um auf die individuellen Bedürfnisse, Stärken Schwächen und Besonderheiten ihrer SchülerInnen eingehen zu können. Die Schule muss weg vom reinen Wissensvermittlungsort hin zu einem partizipativen Lebensraum, in dem SchülerInnen mit ihrer spezifischen Persönlichkeit Platz finden!

7. Soziale Kompetenzen, Gewalt- und Mobbingprävention, Krisenteams

Gewalt und Mobbing unter Gleichaltrigen ist vor dem Hintergrund prekärer werdender Lebensumstände und damit einhergehender Perspektivenlosigkeit in den letzten Jahren zu einem immer brisanteren Thema geworden, gleichzeitig fordert die Wirtschaft nachdrücklich den Erwerb sozialer Kompetenzen als wesentliche Qualifikation ein.

IST:
In vielen Schulen ist ein Mangel an Konfliktkultur Alltag. Trotz eines gestiegenen gesellschaftlichen Bewusstseins für diese Problematik fehlt es an Geld für SchulpsychologInnen, Schulsozialarbeit, standardisierte Gewaltpräventionsprogramme und lokale Krisenschutzteams.

SOLL:
Die Stärkung des sozialen Bandes ist das effektivste Mittel, der Entstehung von Gewalt entgegenzuwirken und die Gewaltspirale zu durchbrechen. Es braucht daher neben einer umfassenden Veränderung der Schule als Lebenswelt für junge Menschen an allen Schulen:

  • Den verstärkten Einsatz von Schulsozialarbeit, BeratungslehrerInnen und SchulpsychologInnen.
  • Die Einführung des Unterrichtsgegenstandes "Soziales Lernen" sowie den Ausbau der peer-Mediation in allen Klassen.
  • Krisenschutzteams nach deutschem Vorbild, die Maßnahmen zu Stärkung der Sozialkompetenz (Fortbildungen) und zur Sensibilisierung des Lehrerkollegiums setzen, schulinterner Krisenpläne erstellen und Informationsfluss und Austausch über schwierige Schülersituationen gewährleisten.

Weiters braucht es die Errichtung einer zentralen Gewalt- und Mobbingpräventionsstelle, die flächendeckend präventive Arbeit an Salzburgs Bildungseinrichtungen leistet, die vorhandenen Angebote koordiniert und in Akutfällen Interventionen durchführt. Alternativ wird ein Fördertopf empfohlen, aus dem Gewalt- und Mobbingpräventionsprojekte an Schulen finanziert werden.

8. Ein/e Sonderkindergartenpädagoge/in für jeden Kindergarten

Kinder mit besonderem Förderbedarf können nur dann in Kindergärten aufgenommen werden, wenn in diesem Kindergarten mindestens ein(e) Sonderkindergartenpädagoge/in zur Verfügung steht.

IST:
Bei Bedarf werden SonderkindergartenpädagogInnen in die jeweilige Gemeinde beordert, dies hat Unsicherheiten in der Lebensplanung der PädagogInnen, aber auch der Kinder und ihren Familien, zur Folge. Betroffene Eltern finden sich immer wieder in der belastenden Situation, in den Gemeinden als BittstellerInnen vorstellig zu werden.

SOLL:
Eine/n fixe/n Sonderkindergartenpädagogen/in für jeden Kindergarten als Bereicherung für alle Kinder, sowie eine veränderte, umfassendere Ausbildung für alle KindergartenpädagogInnen. Im Sinne einer "Inclusive Education" sollte jede Kindergärtnerin auch Sonderkindergärtnerin sein.

9. SchülerInnenfreifahrt auch für InternatsschülerInnen

Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme junger Menschen an sozialem und kulturellem Leben stellt die Mobilität dar. Diese wird durch die SchülerInnenfreifahrt, die das tägliche kostenlose Pendeln zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort ermöglicht, gefördert.

IST:
InternatsschülerInnen sind aus der SchülerInnenfreifahrtsregelung ausgeschlossen. Zusätzlich zu den Internatskosten fallen daher wöchentlich Reisekosten an, für die Familie der InternatsschülerInnen eine erhebliche Mehrbelastung.

SOLL:
Die SchülerInnenfreifahrt muss für alle SchülerInnen auf unkompliziertem Wege kostenlos erhältlich sein und sich am flexiblem Lebensstil junger Menschen orientieren.

Migration & Integration

10. Errichtung einer Interkulturellen Ambulanz

Kinder mit Migrationshintergrund haben neben den ohnehin nicht zu unterschätzenden "typischen" Problemen Heranwachsender mit zusätzlichen Belastungen wie Sprachschwierigkeiten, kulturellen Unterschieden, finanziellen Engpässen, mit der Flucht zusammenhängenden Traumata und gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.

IST:
Eine an mehr als 250 Bildungsinstitutionen im Land Salzburg durchgeführte Untersuchung der Arbeitsgruppe "Interkulturelle Ambulanz" ergab, dass ein eklatanter Mangel an Förderungen für Kinder mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund besteht.

SOLL:
Kinder mit Migrationshintergrund haben das Recht auf eine Behandlung, die ihre Lebensgeschichte berücksichtigt und respektiert. Die Umsetzung des Integrationsleitbildes muss daher auf allen Ebenen forciert werden. Ein konkreter Schritt dorthin ist die Errichtung der "Interkulturellen Ambulanz". Dort sollen Familien mit Migrationshintergrund eine fachgerechte und kompetente Betreuung in den unterschiedlichsten Bereichen barrierefrei und unter Berücksichtigung der jeweiligen Muttersprache in Anspruch nehmen können. So kann auch für diese Kinder und Jugendliche Chancengleichheit erreicht werden.

11. Errichtung einer sensiblen Einrichtung zur Altersbestimmung von MigrantInnen

Flüchtlingskinder sind eine besonders verletzliche und daher schutzwürdige Menschengruppe. Durch die Bestimmung des Alters bei der Altersfeststellung wird festgelegt, ob dem Flüchtlingskind bei Minderjährigkeit besonderer Schutz gewährt wird oder nicht.

IST:
Die Methoden und Praktiken zur Altersfeststellung, wie sie in die aktuelle Rechtspraxis Eingang gefunden haben, sind nach ExpertInnenmeinung häufig unzulänglich und nicht selten unmenschlich. Die daraus resultierende Feststellung hat, bei attestierter "Volljährigkeit", für die Betroffenen schwerwiegende und irreversible Folgen.

SOLL:
Bestehen Zweifel an der Altersangabe junger Flüchtlinge, sollen diese in einem "Clearinghaus" über den Zeitraum von 14 Tagen beobachtet werden, um dann eine multiprofessionelle Entscheidung treffen zu können. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:

  • Bei der Einschätzung des Alters ist nicht nur das körperliche Erscheinungsbild, sondern vor allem auch die psychische Reife entscheidend.
  • Die angewandten wissenschaftlichen Methoden müssen menschenwürdig und zuverlässig sein, verbunden mit einer zulässigen Genauigkeitstoleranz.
  • Im Zweifelsfall muss für die Minderjährigkeit entschieden werden.
  • Die Jugendwohlfahrt muss in jedem Fall zuständig sein.

Jugendschutz, Freizeit & Kultur

12. Jugendschutzharmonisierung

Das Jugendschutzgesetz ist das Gesetz, das den Umgang des Jugendlichen mit seiner Außenwelt maßgeblich bestimmt, daher muss die flächendeckende und einheitliche Kenntnis der geltenden Jugendschutzbestimmung ein zentrales Anliegen der zuständigen Behörden sein.

IST:
Das Jugendschutzgesetz fällt in die Kompetenz der Länder, dies hat zur Folge, dass in Österreich aktuell neun unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen gültig sind.

SOLL:
Der gesteigerten Mobilität des 21. Jahrhunderts und dem Ruf nach Vereinfachung und NutzerInnenfreundlichkeit Rechnung tragend, sollen die Jugendschutzbestimmungen österreichweit vereinheitlicht werden. Schließlich muss garantiert werden, dass für alle Kinder unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Rechte gelten.

13. Standardisierte Kennzeichnung der Altersfreigabe von PC-Spielen

Computerspiele dürfen Jugendlichen, den jeweiligen österreichischen Jugendschutzgesetzen entsprechend, nur dann in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn sie für die jeweilige Altersstufe freigegeben und dementsprechend gekennzeichnet wurden.

IST:
In einigen wenigen Bundesländern Österreichs, darunter Salzburg, werden PC-Spiele derzeit mit dem USK- (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) System gekennzeichnet. Dieses mitunter missverständliche System wird innerhalb der EU sonst nur noch von Deutschland angewandt, die übrigen österreichischen Bundesländer und EU-Länder verwenden das PEGI-Kennzeichnungssystem.

SOLL:
Die kija Salzburg strebt eine Umstellung auf das PEGI-Kennzeichnungssystem bei Computerspielen aus folgenden Gründen an:

  • Bessere Verständlichkeit für Eltern und Kinder
  • Die explizite Anführung von problematischen Inhalten wie Gewalt, sexuelle Handlungen usw. bei PEGI zusätzlich zur Anführung der geeigneten Altersgruppe
  • Europaweite Vergleichsmöglichkeiten durch weite Verbreitung.

14. Gratis Eintritt in die Landesmuseen für Kinder und Jugendliche

Laut Koalitionsabkommen soll ab Herbst 2009 für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr der Eintritt in die Bundesmuseen frei sein.

IST:
Auf Landesebene wurde bisher der freie Zugang von Kindern und Jugendlichen zu den Landesmuseen nicht beschlossen.

SOLL:
Die Landesmuseen als wichtige Partner zur Erfüllung eines gesellschaftlichen Bildungsauftrages sollen künftig für alle Kinder und Jugendlichen barrierefrei und kostenlos zugänglich sein.

15. Ideelle und materielle (Frei-)räume für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben Interessen, die sich mitunter von denen der Erwachsenen unterscheiden, daher benötigen sie Räume, die sich an ihren Bedürfnissen orientieren.

IST:
Tendenziell fallen Jugendliche erst auf, wenn sie zu Problemfällen geworden sind, davor wird auf ihre Bedürfnisse überwiegend zurückhaltend oder sogar klar ablehnend reagiert. Vereinzelt kommen sogar BürgerInneninitiativen zur Verhinderung von Jugendzentren oder einem Skaterpark vor.

SOLL:
Schon bei der Städteplanung müssen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Es braucht ein großzügiges Konzept, das vielseitig nutzbare Räume in allen Wohngegenden vorsieht, mit dem Ziel, jungen Menschen Bewegungs- und Handlungsspielraum zu gewähren. Räume für junge Menschen müssen in der Politik oberste Priorität haben.

Soziales & Jugendwohlfahrt

16. Keine Sozialhilferückerstattung für junge Menschen in Ausbildung

Volljährige junge Menschen aus finanziell benachteiligten Familien können für ihre primäre Ausbildungszeit Sozialhilfe erhalten, um ihre Lebenserhaltungskosten zu decken.

IST:
Nach Abschluss der Ausbildung können betroffene Personen dazu aufgefordert werden, die an sie ergangenen Leistungen zurückzuzahlen. Damit stehen sie mit einem großen Schuldenberg am Beginn ihrer Berufslaufbahn.

SOLL:
Die Ausbildung eines jungen Menschen darf niemals von der finanziellen Situation der Eltern abhängig sein. Land und Bund müssen dies durch Unterstützungszahlungen, die nicht rückgefordert werden, garantieren.

17. Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt

Aufgrund einschneidender gesellschaftlicher Veränderungen (zunehmende Instabilität sozialer Beziehungssysteme, prekäre Arbeitsverhältnisse, psychische Erkrankungen etc.) gelingt es vielen Eltern nicht oder nur mit größter Anstrengung, für eine körperlich und seelisch gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu sorgen. Diese veränderten gesellschaftlichen Bedingungen erfordern einen Wandel im System der Jugendwohlfahrt und vor allem einen Ausbau der entsprechenden Ressourcen.

IST:
Immer wieder sind Hilfs- und Beratungseinrichtungen mit Fällen konfrontiert, denen aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen der Jugendwohlfahrt keine ausreichende Hilfestellung geboten werden können. Es kommt mitunter zu monatelangen Wartezeiten und immer wieder können für spezifische Fälle keine zuständigen Einrichtungen vermittelt werden.

SOLL:
Kinder und Jugendliche und deren soziale Umfelder sollen rasch die bestmögliche und individuell abgestimmte Unterstützungsmaßnahme erhalten. Wenn das Aufwachsen im ursprünglich familiären Zusammenhang nicht möglich ist, sollen weitere Beziehungsabbrüche unbedingt verhindert werden.

Folgende Dienste sollten weiter ausgebaut werden:

  • Ambulante Dienste (TAF, SPF)
  • Streetwork
  • Therapeutisch geführte Gruppen für gefährdete Mädchen (Drogen Prostitution u. ä.) und Burschen (Gewalt, Kriminalität etc.) in den Regionen
  • Regionale, bedarfsdeckende und niederschwellige Beratungsnetze für Kinder und Jugendliche
  • Mobile Besuchsbegleitung
  • Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern
  • Einzel-(intensiv)begleitung für Kinder und Jugendliche in schwierigen Übergangsphasen
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung

Folgende Einrichtungen bzw. Hilfestellungen sollen installiert werden:

  • Journaldienst bzw. "Rund um die Uhr – Erreichbarkeit"
  • Mobile Kriseninterventionsteams
  • Kinderbeistand als externe Vertrauensperson
  • Therapeutisch geführte Einrichtung für Mütter in Krisen mit Kindern
  • Tagesstrukturierte Einrichtung
  • MentorInnenprojekt " MutMachen"

(s. dazu auch die detaillierte Stellungnahme der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften zum Bundeskinder- und Jugendhilfegesetz).

18. Therapeutisch geführte Einrichtung für Mütter in Krisen mit Kindern

Das Angebot für Frauen mit Kindern, die sich in einer psychischen Krisensituation oder psychosozialen Notlage befinden, ist derzeit in Salzburg unzureichend. Das bestätigen nicht nur eine Umfrage von Salzburger Beratungseinrichtungen und Institutionen aus dem Jahr 2005, sondern auch die alltäglichen Erfahrungen von ProfessionalistInnen, die im psychosozialem Bereich arbeiten und oft nicht wissen, wohin sie behandlungsbedürftige Frauen vermitteln können.

IST:
Viele Mütter können aufgrund mangelnder Einrichtungen nicht adäquat betreut werden, in Folge kann es zu Kindesabnahmen, weiteren Familienzerrüttungen, Gewaltsituationen und psychischen und körperlichen Erkrankungen bei Müttern und ihren Kindern kommen.

SOLL:
Mütter, die sich in einer psychischen Krise (Erschöpfungszustand, Depression, Überforderung durch akute psychosoziale Belastung, Trennung oder Partnerverlust, Gewalterlebnisse, Missbrauchserfahrungen etc.) befinden, sollen in einer entsprechenden Einrichtung dazu befähigt werden, ihren Alltag wieder aus eigenen Kräften bewältigen zu können und ihren Kindern eine stabile Grundlage für eine altersgerechte Entwicklung bereitzustellen.

19. Tagesstrukturierte Einrichtung in Salzburg

Im Bundesland Salzburg sind etliche Jugendliche, zumindest temporär, von Obdachlosigkeit betroffen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sei es, dass sie sich an keine - wie in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften geforderten - Regeln halten (können) und daher aus dem vorhandenen sozialen Netz fallen, sei es, dass sie bei FreundInnen unterschlüpfen oder in der Wagonerie nächtigen. Auskunft darüber gibt die jährliche Salzburger Wohnungslosenerhebung.

IST:
Für die Betroffenen gibt es zwar die Möglichkeit, vorübergehend im "Exit 7" unterzukommen, doch muss die Notschlafstelle täglich zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr verlassen werden. Bislang fehlt eine geeignete Einrichtung, die außerhalb der Öffnungszeiten von BIVAK u. a. Jugendzentren offen steht. Speziell die Zeit von Freitagnachmittag bis Sonntagabend ist versorgungsmäßig nicht abgedeckt. Zunehmend gibt es eine Klientel, deren Bedürfnisse durch die derzeit angebotene psychosoziale Versorgung nicht bzw. nicht ausreichend abgedeckt werden können.

SOLL:
Kurzfristig wäre eine Ausweitung der Öffnungszeiten bestehender Einrichtungen, besonders in den Wintermonaten, eine dringende und gute Alternative. Langfristig empfiehlt die kija Salzburg für derart nichtversorgte Jugendliche eine tagesstrukturierende Einrichtung zu schaffen, um den Betroffenen möglichst niederschwellig Hilfe und Betreuung verbunden mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigungs- und Verdienstsmöglichkeit (z. B. Modell Graz / Tagwerk Caritas: Kreation und Herstellung von Einkaufstaschen) anzubieten.

20. Das MentorInnenprojekt "MutMachen" für ganz Salzburg

Das MentorInnenprojekt "MutMachen" der kija Salzburg stellt Kindern und Jugendlichen PatInnen zur Seite, die ihnen bei den Schwierigkeiten auf dem Weg zum Erwachsensein fördernd zur Seite stehen.

IST:
Das von der kija Salzburg initiierte Projekt ist in der Landeshauptstadt erfolgreich angelaufen und wurde nun auch auf den Pinzgau und Lungau ausgeweitet, dabei wird "MutMachen" Salzburg und Lungau ausschließlich aus den Ressourcen der kija Salzburg finanziert und organisiert.

SOLL:
Um Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit zu geben, eine(n) "MutmacherIn" in Anspruch zu nehmen, muss die Struktur des MentorInnenprojektes auf das gesamte Bundesland ausgedehnt werden. Hierfür müssen finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

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