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20. Geburtstag der Kinderrechte

Kinderrechte feiern – Kinderrechte verankern.

(v. li.) Das personifizierte Kinderrecht auf Schutz vor Diskriminierung und Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt übergeben Landeshauptfrau Gabi Burgstaller die Kinderrechtekrake.

Bild (Bürgler): (v. li.) Das personifizierte Kinderrecht auf Schutz vor Diskriminierung und Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt übergeben Landeshauptfrau Gabi Burgstaller die Kinderrechtekrake.

Kinder haben eine eigene Meinung, Kinder brauchen Essen, ein zu Hause & Zuneigung, Kinder müssen beschützt werden, Kinder dürfen neugierig sein und spielen, und das gilt für alle Kinder gleichermaßen … na klar!?

Erst vor 20 Jahren sind die Rechte der Kinder in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben worden. Seit 1992 sind die Kinderrechte auch in Österreich in Kraft. 2005 wurden die Kinderrechte in Salzburg in die Landesverfassung aufgenommen. Damit nimmt Salzburg beim Schutz von Kindern und Jugendlichen eine Vorreiterrolle ein. Doch obwohl in den vergangenen 20 Jahren viel bewegt wurde, besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Um der Verwirklichung der Kinderrechte zum 20-jährigen Bestehen noch einen Schritt näher zu kommen, fordert die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg politischen Mut und Einsatz im Bereich folgender zentraler Anliegen:

1. Kinderverträglichkeitsprüfung

Durch Aufnahme der Kinderrechtskonvention (KRK) in der Bundesverfassung wird eine gute Grundlage für weitere flankierende Maßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Österreich gesetzt. Mittels einer Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Gesetzesvorhaben und faktische Maßnahmen - auf Landes- wie Bundesebene - bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen untersucht werden. Das betrifft als Beispiele den Bau von Autobahnen (wieviel Lebensraum wird zerstört?) ebenso wie die Ticketpreisgestaltung öffentlicher Verkehrsmittel (Möglichkeit zur Teilnahme an sozialem/kulturellem/ ... Leben) oder die Fremdengesetze im Hinblick auf das Recht auf familiäre Geborgenheit.
In Verbindung mit einer solchen Kinderverträglichkeitsprüfung sollen ...

  • ... einerseits zuverlässige Messzahlen/Indikatoren zur Frage „Was braucht es an Personal und Ressourcen in Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen?“ entwickelt werden;
  • andererseits Gesetze wie auch faktische Maßnahmen unter Berücksichtigung folgender Fragen untersucht werden:
    1. Entspricht das Vorhaben neuesten entwicklungspsychologischen Erkenntnissen (z. B. der 50 min. Takt von Schulstunden in Bezug auf die Lern- und Aufnahmefähigkeit eines Kindes)?
    2. Wurden Kinder und Jugendliche in die Entscheidung miteinbezogen?
    3. Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf Lebensraum und Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen?

Die Ergebnisse eines solchen Kindergerechtigkeitschecks sollen transparent und verbindlich sein: „Die Anbindung des Kindergerechtigkeitschecks an die Kinder- und Jugendanwaltschaften wäre sinnvoll“, ist Salzburgs Kinder und Jugendanwältin überzeugt, „denn die Kinderverträglichkeitsprüfung ermöglicht eine unmittelbare Anwendung der Kinderrechte. Außerdem trägt sie zu Nachhaltigkeit und weiterer Bewusstseinsbildung bei, ähnlich, wie wir es auch im Zusammenhang mit Gender Budgeting kennen.“

Das Instrument sollte nicht nur bei staatlichen Maßnahmen Anwendung finden, sondern kann auch in Entscheidungen öffentlicher oder privater Institutionen mit einfließen. Ein derartiger Kindergerechtigkeitscheck wird in Schottland bereits erfolgreich angewandt, in der Steiermark wird an einer Adaption gearbeitet.

2. Maßnahmen gegen Kinderarmut

Aktuell leben in Österreich rund 300.000 Kinder und Jugendliche an der Armutsgrenze oder darunter. Das derzeitige Sozialsystem führt dazu, dass das Armutsrisiko von AlleinerzieherInnen (24 Prozent), Familien mit mehreren Kindern (23 Prozent) oder Kindern aus Migrationsfamilien (28 Prozent) bedeutend größer ist als das von kinderlosen Personen. Um dem entgegenzuwirken braucht es im Sinne der Chancengleichheit u. a.:

  • Eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung;
  • Reform des Unterhaltsvorschusses, der aufgrund zahlreicher Ausnahmebedingungen einen Bezug häufig erschwert oder sogar ausschließt;
  • Beim Bezug von Sozialhilfe werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bei der Berechnung der Anzahl der Personen in einem Haushalt mit nur 50 Prozent berechnet, was geringere Leistungen an die Familie zur Folge hat. Zumindest ab dem 14. Lebensjahr sollten Jugendliche voll zählen.

3. Stärkung und Erhalt von Strukturen

Prekäre Arbeitsverhältnisse, steigende Arbeitslosigkeit und latente und manifeste Armut sind aktuell im Steigen. Die Schere zwischen der wachsenden Zahl sogenannter "Problemfamilien" und den abnehmenden Ressourcen für eine adäquate Hilfestellung betroffener Kinder und Familien weitet sich zusehends.

„Besonders bei der Jugendwohlfahrt, der für das Kindeswohl zuständigen Behörde, ist das Auseinanderklaffen zwischen Hilfesuchenden und den zur Verfügung stehenden Ressourcen eklatant spürbar“, berichtet Andrea Holz-Dahrenstaedt, „die Personalknappheit führt dazu, dass in dem Bereich Tätige an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen.“ Diese Schere darf nicht mehr weiter auseinanderklaffen:

  • Weiterentwicklung der Qualität in der Jugendwohlfahrt
  • Österreichweit einheitliche fachliche Standards (Personal, Maßnahmen etc.)
  • Rechtsanspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Aber auch bei Gericht dauern Pflegschaftsverfahren aufgrund der Überlastung der FamilienrichterInnen und des Mangels an Sachverständigen zu lange. Gerade die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung aber entscheidend. Deshalb muss das Warten beispielweise auf Pflegeplätze oder Obsorgeentscheidungen der Vergangenheit angehören.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs wurden aus dem ENOC-Netzwerk (europäische Kinder- und Jugendanwaltschaften) ausgeschlossen, da die Empfehlungen der KIJAs weder bindend sind, noch ein Gesetz existiert, das einen Monitoring-Auftrag definiert. Zudem ist der Wirkungskreis der KIJAs aufgrund der Personalknappheit eingeschränkt. Im Land Salzburg kann der Bedarf an Beratungen (wie „kija on tour“ eindrucksvoll zeigt) in den Regionen durch das Büro in der Landeshauptstadt allein nicht gedeckt werden. Beratungsangebote vor Ort für Kinder und Jugendliche aus dem ländlichen Raum sind ein zentrales Anliegen der kija Salzburg.

4. Erhalt und Ausbau kinder- und jugendgerechter Lebensräume

Im Zeitalter von Urbanisierung und Mobilisierung ist (Frei-)Raum für Kinder- und Jugendliche knapp bemessen. Ein Bautechnikgesetz sieht zwar die Errichtung von Flächen für Kinder (Spielplätze) ab einer bestimmten Baugröße vor, doch gibt es keine vergleichsweise Bestimmung, die sich auf die Errichtung und Einplanung jugendgerechter Räume bezieht. Auch im Hort und in den Bildungseinrichtungen mangelt es an ausreichend Platz für SchülerInnen, Kindergartenkinder, ... Ein Spielplatzgesetz, das den Erhalt einer bestimmten Quadratmeteranzahl an unverbauter Fläche im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl und Gesamtfläche vorsieht, liegt - leider nur als Entwurf - seit Jahren vor.

"Der Freiraum, der Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft zur Entfaltung offen steht, ist eng bemessen. Immer öfter müssen Kinder und Jugendliche anderen, scheinbar übergeordneten Interessen, weichen, damit wird ihr Recht auf Freizeit und Spiel erheblich eingegrenzt", weiß Andrea Holz-Dahrenstaedt zu berichten.

  • Das Jugendzentrum MARK sucht seit über zwei Jahren nach geeigneten Räumlichkeiten, der aktuell diskutierte Standort befindet sich in der Samer Industrieperipherie;
  • Ein Salzburger Skatepark befindet sich zwischen stark befahrene Straßen (Alpenstraße), dennoch gibt es auch dort Anrainerproteste gegen den Lärm der Jugendlichen.

Diese beiden Jugendtreffpunkte stehen symptomatisch für den räumlichen Ausschluss von Jugendlichen in Salzburg.

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