Bei Feuerwerkskörpern unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Klassen:
Klasse I | Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen usw. | ab 12 Jahren (ab 14 in OÖ) | sehr geringe Gefahr |
Klasse II | Schweizerkracher, Knallfrösche, Baby-Raketen usw. | ab 16 Jahren | geringe Gefahr |
Klasse III | Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen usw. | ab 18 Jahren | mittlere Gefahr, mit Sachkenntnis |
Klasse IV | Großfeuerwerke | ab 18 Jahren | große Gefahr, mit Fachkenntnis |
Klasse I und Klasse II dürfen von Privatpersonen mit den jeweiligen Altersbeschränkungen gekauft werden. Der Verkauf ist das ganze Jahr über erlaubt. Klasse III und IV dürfen von Privatpersonen gar nicht gekauft werden.
Verboten ist …
Nicht zu den Feuerwerkskörpern zählen Zündplättchen, -ringe und -bänder für Spielzeugpistolen, Zündhölzer u. ä.