Ladung

Zivilgericht

Wenn du als Partei (KlägerIn oder BeklagteR) vom Gericht einen Termin erhältst, geh jedenfalls hin und erkundige dich eventuell vorher bei einer Beratungsstelle. Wenn du als ZeugIn vom Zivilgericht eine Ladung erhältst, musst du jedenfalls zum Gerichtstermin gehen. Du könntest sonst eine Strafe und Kosten auferlegt bekommen oder sogar von der Polizei vorgeführt werden. Wenn du verhindert bist, kontaktiere vor dem Gerichtstermin unbedingt das Gericht!

Staatsanwaltschaft

Wenn du vom Staatsanwalt eine Ladung erhältst, musst du hingehen.

Strafgericht

Bei einer Ladung vom Strafgericht als ZeugIn oder BeschuldigteR musst du erscheinen. Wenn du nicht hingehst, könntest du eine Strafe und Kosten auferlegt bekommen oder sogar von der Polizei vorgeführt werden. Beachte: Auch wenn du Opfer bist, wirst du als ZeugIn geladen!

Kinder- und Jugendhilfe

Wenn du eine Ladung von der kinder- und Jugendhilfe erhältst, solltest du in deinem eigenen Interesse hingehen. Wenn du verhindert bist, teile dies der Kinder- und Jugendhilfe mit und mache einen Ersatztermin aus. Die SozialarbeiterInnen dürfen auch gegen den Willen deiner Eltern mit dir alleine sprechen.

RSa-Brief

Ein RSa-Brief ist ein besonders wichtiger Brief, der nur von dem/der EmpfängerIn persönlich angenommen werden darf. Bist du bei der Abgabe nicht anwesend, wird das Schreiben beim Postamt hinterlegt und du kannst es mit dem gelben Zettel aus deinem Postkasten von dort abholen. Nimm zum Postamt einen Ausweis mit!

RSb-Brief

Ein RSb-Brief kann von dem/der EmpfängerIn persönlich oder aber auch von einem/r ErsatzempfängerIn, z. B. Eltern oder ArbeitgeberIn, angenommen werden. Der Brief gilt aber erst als zugestellt, wenn du davon erfährst. Kann den Brief niemand annehmen, wird er beim Postamt hinterlegt und du kannst ihn mit dem im Postkasten hinterlegten gelben abholen. Nimm zum Postamt einen Ausweis mit!

Achtung:
Einen „hinterlegten“ Brief einfach nicht abholen, ist keine gute Idee! Die Fristen beginnen nämlich mit dem ersten möglichen Abholtag zu laufen. Eine Ausnahme ist, wenn du über längere Zeit nicht da warst, weil du z. B. auf Urlaub warst. In diesem Fall solltest du eine Rechtsberatung aufsuchen!

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Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

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