Für den Besitz von Schusswaffen wie z. B. Luftdruckgewehre, Gaspistolen, Pistolen oder Flinten muss man 18 oder sogar 21 Jahre alt sein. Auch für den Besitz anderer Waffen wie z. B. Kampf- und Springmesser, Elektroschocker, Teleskopschlagstöcke, Steinschleudern mit Armstütze, Degen oder Pfefferpray muss man 18 Jahre alt sein. Für einige Waffen braucht man zudem einen Waffenpass.
Achtung:
Softguns, Paintball-Markierer und Attrappen gelten zwar nicht als Waffen, sie dürfen aber an Jugendliche unter 18 nicht verkauft werden.