Betrunken und dann … ?

Wenn du eine Straftat unter Alkoholeinfluss begehst, bist du für dein Handeln strafrechtlich voll verantwortlich und wirst genauso bestraft als wenn du nüchtern gewesen wärst. Die österreichischen Gerichte sind hier sehr streng: Meistens wird angenommen, dass du zurechnungsfähig gewesen bist und somit auch strafbar. Erst bei einer schweren Alkoholisierung ab ca. 2,5 Promille Alkohol im Blut gilt man nicht mehr als zurechnungsfähig. Eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätze oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sind trotzdem möglich. Wenn du deine Berauschung nicht selbst verursacht hast, weil dir z. B. jemand ohne dein Wissen Drogen gegeben hat, bist du nicht strafbar.