Was sind Drogen?

Illegale Drogen sind u. a. Marihuana (Gras, Dope), MDMA, Speed, Kokain, Heroin, Opium, Crystal Meth, bestimmte Pilze und Benzos. Verboten sind der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Überlassen, z. B. jemanden mitrauchen lassen oder jemandem etwas schenken, sowie der Anbau dieser Substanzen. Dabei sind schon kleinste Mengen zum Eigengebrauch strafbar. Den schlichten Konsum verbietet das Gesetz nicht ausdrücklich, was jedoch ohne Besitz eher schwierig ist.

Wenn du ein Proble mit Drogen hast, kannst du mit deinem/r ÄrztIn darüber sprechen oder mit einem/r PsychotherapeutIn - sie sind nicht zur Anzeige verpflichtet. Anders ist das jedoch bei Schul- oder MilitärärztInnen.

Strafen

Wenn die Polizei bei dir Drogen findet,  hängt die Strafe von der Art und Menge der Substanz ab, die sie gefunden hat. Folgende Schritte werden aber auf jeden Fall eingeleitet:

Zudem können dir gesundheitsbezogene Maßnahmen wie z. B. regelmäßige Kontrollen, Psychotherapie, Beratung oder ein Entzug vorgeschrieben werden. Oft wird auch eine Probezeit auferlegt. Innerhalb der Probezeit musst du die Maßnahmen befolgen und darfst nicht noch einmal mit Drogen erwischt werden, sonst wird das Strafverfahren eingeleitet oder fortgesetzt. Darüber hinaus könntest du Probleme mit dem Führerschein bekommen oder Schwierigkeiten bei Auslandsreisen.

Wenn du nur eine geringe Menge zum privaten Gebrauch hast, ist die Gesundheitsbehörde (= BH oder Magistrat) zuständig. Hältst du dich an die vorgeschriebenen Maßnahmen, kommt es zu keinem Strafverfahren.

Gesundheitsbezogene Maßnahmen, wie z. B. regelmäßige Kontrollen, Psychotherapie, Beratung oder Entzug können dir vorgeschrieben werden und eine Probezeit bis zu zwei Jahren kann dir auferlegt werden, wenn du dich nicht an die Maßnahmen hältst. Innerhalb der Probezeit musst du die Maßnahmen befolgen und du darfst nicht noch einmal mit Drogen erwischt werden – sonst wird das Strafverfahren eingeleitet oder fortgesetzt.

Probleme könntest du außerdem im Zusammenhang mit dem Führerschein oder bei Auslandsreisen bekommen.

Das erste Mal

Wenn du das erste Mal Suchtgift konsumierst und erwischt wirst und du nur eine geringe Menge zum eigenen Gebrauch bei dir hast, muss die Staatsanwaltschaft die Anzeige nach einer Probezeit (ein bis zwei Jahre) zurücklegen. Das heißt, dass es zu keinem Strafverfahren kommt, wenn du innerhalb der Probezeit nicht neuerlich erwischt wirst.

Tipp:
Häng es nicht unbedingt an die große Glocke, wenn du vorher schon einmal etwas konsumiert hast, aber nicht erwischt worden bist.

Drogen und Führerschein

Wenn du unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt wirst, verlierst du jedenfalls den Führerschein. Grenzwerte gibt es (noch) nicht. Es gilt also die Nulltoleranzgrenze. Zunächst muss aber der Drogeneinfluss festgestellt werden. Bei einer Verkehrskontrolle kann ein Speicheltest mit einem Vortestgerät durchgeführt werden. Eine ärztliche Untersuchung kann verlangt werden, wenn ein Verdacht auf Beeinträchtigung besteht und/oder wenn der Speicheltest verweigert wird. Wenn der/die ÄrztIn eine Beeinträchtigung feststellt, kann in weiterer Folge eine Blutabnahme erfolgen. Weigerst du dich, fällt die Strafe heftiger aus und der Führerschein wird dir in jedem Fall entzogen.

Wenn du als FußgängerIn mit Suchtgift erwischt wirst, kann dir nicht in jedem Fall der Führerschein entzogen werden. Frage bei einer Rechtsberatung nach.

Um den Führerschein wieder zurückzubekommen, kann es sein, dass du eine Untersuchung bei dem/der AmtsärztIn und/oder eine verkehrspsychologische Untersuchung machen musst und/oder dass du eine Nachschulung machen musst. Wenn du noch gar keinen Führerschein hast, kann es nach einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz passieren, dass dir der Führerschein nicht ausgestellt wird, weil du als „nicht verkehrszuverlässig“ eingestuft werden kannst.

Drogen und Schule

Bei Verdacht des Suchtgiftmissbrauchs muss die Schulleitung eine ärztliche Untersuchung veranlassen. Es kann sein, dass der/die SchulpsychologIn verständigt wird. Allerdings reicht dafür eine unsichere Vermutung, z. B. das bloße Nachlassen der Schulleistung, nicht aus, der Verdacht muss schon konkreter sein. Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern über die Untersuchung vorab informiert werden. Das Ergebnis der Untersuchung wird der Schulleitung mitgeteilt. Wenn das Ergebnis positiv ist, also festgestellt werden konnte, dass du Suchtmittel konsumierst, entscheidet der/die SchulärztIn über weitere Maßnahmen wie z. B. Kontrollen, Therapie oder Beratungsgespräche. Du musst regelmäßig nachweisen, dass du die Maßnahmen einhältst, dann werden Polizei und Gesundheitsbehörde nicht verständigt.

Die Gesundheitsbehörde wird verständigt, wenn ...

Die Gesundheitsbehörde erstattet Anzeige, wenn du die angeordneten Maßnahmen verweigerst. Ein Schulausschluss droht nicht automatisch. Wenn du aber andere SchülerInnen gefährdest, z. B. durch das Anbieten von Drogen, kannst du jedenfalls suspendiert werden.