Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, mit der die Grundversorgungs-Verordnung geändert wird
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg nimmt wie folgt zum Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, mit der die Grundversorgungs-Verordnung geändert wird, Stellung: