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Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG)

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg nimmt im Rahmen der Begutachtungsfrist zum vorliegenden Entwurf der S.KJHG-Novelle wie folgt Stellung

Kurz zusammengefasst in Einfacher Sprache

(Der folgende Text ist in einfacher Sprache geschrieben.)

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg begrüßt die geplanten Änderungen im Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Novelle bringt wichtige Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Besonders wichtig ist:

  • Junge Erwachsene sollen auch dann Unterstützung erhalten können, wenn sie vor dem 18. Geburtstag noch keine Hilfe bekommen haben.
  • Kinder und Jugendliche sollen stärker mitreden können.
  • In Krisen soll rascher gehandelt werden können.
  • Eltern werden durch einzelne Änderungen entlastet.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft weist außerdem darauf hin, dass Fachstellen künftig früher in die Vorbereitung von Gesetzen eingebunden werden sollten.

Insgesamt ist die Novelle ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ersucht die Landesregierung, ihre Anregungen im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang.

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