***Stellungnahmen Einzelansicht***

Tagtäglich Kinderrechtsverletzungen an Flüchtlingskindern

Offener Brief anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 20. Jänner 2016

Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 

Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs stellen mit großer Sorge fest, dass sich derzeit immer noch rund 2.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über Wochen und Monate in unzureichend betreuten Massenquartieren (1.200 davon in Traiskirchen) aufhalten müssen. Damit werden Kinderrechte tagtäglich massiv verletzt! Da davon auszugehen ist, dass ein Großteil dieser jungen Menschen in Österreich bleiben wird, sind - im Interesse aller - Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration sicher zu stellen.

Vorrangig besteht folgender Handlungsbedarf:

  1. Asylverfahren von unbegleiteten Flüchtlingskindern müssen vorrangig behandelt und zeitnah abgewickelt werden.
  2. Die jungen Menschen sind möglichst rasch in kinder- und jugendgerechten Einrichtungen der Länder unterzubringen.
  3. Betreuung und fördernder Zugang zu Bildung und Ausbildung sind bis zum 21. Lebensjahr sicherzustellen.   
  4. Die Kinder- und Jugendhilfe muss ihre gesetzliche Zuständigkeit für Flüchtlingskinder von Beginn ihres Aufenthalts, und nicht erst ab Asylstatus, verstärkt wahrnehmen und darf diese bis dahin nicht alleine lassen.

Basisversorgung für durchreisende Kinder und Jugendliche

Zudem bringen erschütternde Berichte und Hilferufe von ehrenamtlichen HelferInnen und NGOs an den Grenzen zu Tage, dass sich Kinder (auch Säuglinge und Kleinstkinder) auf der Durchreise durch Österreich bzw. in Transit-Camps ohne kindgerechte Versorgung - ohne warmes Essen, ohne entsprechende (Winter-) Kleidung, ohne Ruhepausen, durchnässt, verschmutzt und krank - befinden. Es ist beschämend, dass viele Leistungen ausschließlich von Freiwilligen getragen werden. Die Basisversorgung muss der Staat sicherstellen!

Die Kinder- und JugendanwältInnen richten daher den dringenden Appell an die zuständigen PolitikerInnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden – unabhängig von Quoten oder Zuständigkeitsstreitigkeiten – die Verantwortung wahrzunehmen und die Situation von Flüchtlingskindern entschieden und entscheidend zu verbessern. Es bedarf einer nationalen Anstrengung diese Herausforderung menschenwürdig und kinderrechtskonform zu bewältigen!

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