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Betreuungseinrichtungen: Beziehung ohne Deckelung

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Kinder- und Jugendhilfe-Wohnformen-Verordnung geändert wird.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg begrüßt die im Verordnungsentwurf vorgesehene Möglichkeit alternativer und individuell angepasster Betreuungsformen, die dem speziellen Bedarf von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. Die kija Salzburg schließt sich der Stellungnahme des DÖJ an und verweist hinsichtlich Betreuungsschlüssel und Personalkosten auf die dort vorgebrachten Argumente.

Verlässliche Bindungen zu Bezugspersonen haben in der Sozialpädagogik einen besonders hohen Stellenwert. Es braucht daher optimale Rahmenbedingungen, damit dies gelingen kann. Artikel 2 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern garantiert Kindern und Jugendlichen, die außerhalb der Familie aufwachsen, besonderen Schutz und Beistand durch den Staat. Im Einzelnen:

Zu § 3 Abs. 2:

Die kija Salzburg plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Vorgangsweise, die Trägerorganisationen in die halbjährliche Feststellung über den Bedarf an Betreuungsplätzen einzubinden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige Impulse ihrer Praxisnähe und Erfahrung verloren gehen.

Zu § 4 Abs. 3:

Aus kinderrechtlicher Sicht lässt sich der Bedarf von Kindern und Jugendliche an intensiv betreutem Wohnen nicht mit 5 Prozent deckeln. Diese Begrenzung sollte ersatzlos gestrichen werden und sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten.

Zu § 8 Abs. 3:

Die kija Salzburg ist besorgt über die Streichung des Passus über die Abgeltung derjenigen Kosten, „die im Rahmen der Wohneinrichtung organisiert werden (…) und für sonstige individuelle Bedürfnisse“. Artikel 1 BV-G Kinderrechte sieht vor, dass jedes Kind das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung hat und das Kindeswohl bei allen öffentlichen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Nichtanerkennung individueller Bedürfnisse wäre ein Widerspruch.

Zu § 13 Abs. 1:

Wie die kija Salzburg auch in ihrem letzten Tätigkeitsbericht (S. 41) hingewiesen hat, ist die Wohnungsnot bzw. der unleistbare Wohnraum eines der brennendsten Probleme junger Erwachsener in Salzburg. Wir empfehlen daher neben einer jährlichen Indexierung die kostendeckende Abdeckung des tatsächlichen Wohnungsaufwands.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und ersuchen um Berücksichtigung unserer Empfehlungen.

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